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Anlage 17 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

Anlage 17 (zu § 71 Absatz 4) Mitteilung über die Nichtzulassung zur mündlichen Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst


Anlage 17 wird in 1 Vorschrift zitiert

 BGBl. 2022 I S. 1955)


 BGBl. 2022 I S. 1956)


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Zitierungen von Anlage 17 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 17 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71 StBAPO Zulassung zum mündlichen Teil der Laufbahnprüfung
... das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung schriftlich oder elektronisch nach dem Muster der Anlage 17 bekannt zu ...