Anlage 19 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)

Anlage 19 (zu § 74 Absatz 3) Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den gehobenen Steuerverwaltungsdienst


Anlage 19 wird in 1 Vorschrift zitiert

 BGBl. 2022 I S. 1959)


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Zitierungen von Anlage 19 StBAPO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 19 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBAPO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 74 StBAPO Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
... nicht bestanden hat, erhält eine Mitteilung über das Nichtbestehen nach dem Muster der Anlage 19 ...


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