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Anlage 1 - Assistenzhundeverordnung (AHundV)

V. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2436 (Nr. 53)
Geltung ab 01.03.2023; FNA: 860-9-2-6 Sozialgesetzbuch

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 Satz 1 und § 5 Absatz 4 Satz 3) Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung (BGBl. 2022 I S. 2444)


Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung (BGBl. 2022 I S. 2445)


Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung (BGBl. 2022 I S. 2446)


Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung (BGBl. 2022 I S. 2447)


Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung (BGBl. 2022 I S. 2448)


Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung (BGBl. 2022 I S. 2449)


Befunderhebungsbogen für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung von Hunden zur Ausbildung (BGBl. 2022 I S. 2450)


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Zitierungen von Anlage 1 AHundV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AHundV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AHundV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 AHundV Gesundheitliche Eignung, Attest
... (2) Die Vorgaben für die tierärztliche Untersuchung ergeben sich aus der Anlage 1 . Der Tierarzt kann im Rahmen seines tierärztlichen Ermessens nach den anerkannten ... dies erfordern. Dem Attest sind ein Befunderhebungsbogen, der dem Muster der Anlage 1 entspricht, sowie die Untersuchungsergebnisse durchgeführter weiterführender ...