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Anlage 1 - Bundeskompensationsverordnung (BKompV)

V. v. 14.05.2020 BGBl. I S. 1088 (Nr. 25)
Geltung ab 03.06.2020; FNA: 791-9-8 Naturschutz
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Anlage 1 (zu § 4 Absatz 3, § 6 Absatz 1 und 2 und § 14 Absatz 2 Satz 1) Bestandserfassung und -bewertung weiterer Schutzgüter und Funktionen


Anlage 1 wird in 5 Vorschriften zitiert

Schutzgüter FunktionenErfassung und Bewertung Bedeutung der Funktionen
TiereVielfalt von Tierarten
einschließlich der
innerartlichen Vielfalt
Lebensräume mit Vorkommen
von Tierarten hinsichtlich ihrer
Bedeutung für die Sicherung
der biologischen Vielfalt.
Zu berücksichtigen sind dabei
eingriffsrelevante Arten
bzw. Artengruppen.
Eingriffsrelevante Arten bzw.
Artengruppen bilden die
Lebensraumqualität, insbe-
sondere unter Berücksich-
tigung indikatorischer Ansät-
ze, im Eingriffsraum hinrei-
chend ab.
Die Ergebnisse der Erfassung
von Arten und Lebensräumen
der FFH- und der Vogel-
schutzrichtlinie, sowie weiterer
einschlägiger Gutachten, sind
bei der Einschätzung der
Bedeutung des vom Eingriff
betroffenen Raumes mit
heranzuziehen.
hervorragend (6):
Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten,
die für die Sicherung der biologischen Viel-
falt eine hervorragende Bedeutung
insbesondere aufgrund ihrer Gefährdung
haben
sehr hoch (5):
Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten,
die für die Sicherung der biologischen Viel-
falt eine sehr hohe Bedeutung insbesondere
aufgrund ihrer Gefährdung haben
hoch (4):
Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten,
die für die Sicherung der biologischen Viel-
falt eine hohe Bedeutung insbesondere
aufgrund ihrer Gefährdung haben
mittel (3):
Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten,
die für die Sicherung der biologischen Viel-
falt eine mittlere Bedeutung haben,
z. B. im Falle von aktuell noch ungefährdeten
Tierarten mit spezifischen Lebensraum-
ansprüchen.
gering (2):
Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten,
die für die Sicherung der biologischen Viel-
falt eine geringe Bedeutung haben
sehr gering (1):
Lebensräume mit Vorkommen von Tierarten,
die für die Sicherung der biologischen Viel-
falt eine sehr geringe oder keine Bedeutung
haben
PflanzenVielfalt von Pflanzen-
arten einschließlich der
innerartlichen Vielfalt
Standorte von Pflanzenarten
hinsichtlich ihrer Bedeutung
für die Sicherung der bio-
logischen Vielfalt.
Zu berücksichtigen sind dabei
Standorte eingriffsrelevanter
Arten bzw. Artengruppen.
Eingriffsrelevante Arten bzw.
Artengruppen bilden die
Lebensraumqualität, insbe-
sondere unter Berücksich-
tigung indikatorischer Ansät-
ze, im Eingriffsraum
hinreichend ab.
Die Ergebnisse der Erfassung
von Arten und Lebensräumen
der FFH-Richtlinie, sowie
weiterer einschlägiger Gut-
achten, sind bei der Einschät-
zung der Bedeutung des vom
Eingriff betroffenen Raumes
mit heranzuziehen.
hervorragend (6):
Standorte von Pflanzenarten, die für die
Sicherung der biologischen Vielfalt eine
hervorragende Bedeutung insbesondere
aufgrund ihrer Gefährdung haben
sehr hoch (5):
Standorte von Pflanzenarten, die für die
Sicherung der biologischen Vielfalt eine sehr
hohe Bedeutung insbesondere aufgrund
ihrer Gefährdung haben
hoch (4):
Standorte von Pflanzenarten, die für die
Sicherung der biologischen Vielfalt eine hohe
Bedeutung insbesondere aufgrund ihrer
Gefährdung haben
mittel (3):
Standorte von Pflanzenarten, die für die
Sicherung der biologischen Vielfalt eine
mittlere Bedeutung haben, z. B. im Falle
von aktuell noch ungefährdeten
Pflanzenarten mit spezifischen Standort-
ansprüchen
   gering (2):
Standorte von Pflanzenarten, die für die
Sicherung der biologischen Vielfalt eine
geringe Bedeutung haben
sehr gering (1):
Standorte von Pflanzenarten, die für die
Sicherung der biologischen Vielfalt eine sehr
geringe oder keine Bedeutung haben
Boden natürliche Boden-
funktionen
Regler- und Speicher-
funktion
Filter- und Puffer-
funktion
natürliche Boden-
fruchtbarkeit
Auswertung vorhandener
Bodeninformationen/-daten
und weiterer Datengrundlagen
im Hinblick auf:
Eigenschaften von Böden zur
Einschätzung der Boden-
funktionen, z. B. Bodenart
Bestehende Versiegelungen/
Überschüttungen
Bestehende Verdichtungen
Veränderung des mit der
belebten Bodenschicht in
Verbindung stehenden Grund-
wasserspiegels durch Grund-
wasserabsenkung oder Über-
stauung
Stoffliche Belastungen von
Böden (Erfassung in der Regel
über BBodSchG/BBodSchV)
hervorragend (6):
Böden mit hervorragender Ausprägung der in
Spalte 2 genannten Bodenfunktionen
sehr hoch (5):
Böden mit sehr hoher Ausprägung der in
Spalte 2 genannten Bodenfunktionen
hoch (4):
Böden mit hoher Ausprägung der in Spalte 2
genannten Bodenfunktionen
mittel (3):
Böden mit mittlerer Ausprägung der
in Spalte 2 genannten Bodenfunktionen
gering (2):
Böden mit geringer Ausprägung der
in Spalte 2 genannten Bodenfunktionen
sehr gering (1):
Fläche versiegelt oder befestigt
Vielfalt von Boden-
typen und Boden-
formen als Ausdruck
des natürlichen und
kulturellen Erbes
Auswertung vorhandener
Bodeninformationen/-daten
im Hinblick auf:
Ausprägungen von Böden
hinsichtlich ihrer wissen-
schaftlichen, naturgeschicht-
lichen, kulturhistorischen oder
landeskundlichen Bedeutung
unter Berücksichtigung vorge-
nommener Schutzwürdigkeits-
und Gefährdungseinstufungen
und der Funktion als Archiv
der Natur- und Kultur-
geschichte
hervorragend (6):
Ausprägungen von Böden mit hervor-
ragender wissenschaftlicher, natur-
geschichtlicher, kulturhistorischer oder
landeskundlicher Bedeutung
sehr hoch (5):
Ausprägungen von Böden mit sehr hoher
wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher,
kulturhistorischer oder landeskundlicher
Bedeutung
hoch (4):
Ausprägungen von Böden mit hoher
wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher,
kulturhistorischer oder landeskundlicher
Bedeutung
mittel (3):
Ausprägungen von Böden mit einer mittleren
wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen,
kulturhistorischen oder landeskundlichen
Bedeutung
gering (2):
Ausprägungen von Böden mit geringer
wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher,
kulturhistorischer oder landeskundlicher
Bedeutung
sehr gering (1):
Ausprägungen von Böden mit sehr geringer
bis keiner wissenschaftlichen, natur-
geschichtlichen, kulturhistorischen oder
landeskundlichen Bedeutung
Wasser Funktionen für den Na-
turhaushalt, die sich
aus der Qualität und
Quantität der Ober-
flächengewässer ein-
schließlich der natürli-
chen Selbstreinigungs-
fähigkeit der Fließ-
gewässer ergeben
Auswertung vorhandener
Datengrundlagen hinsichtlich
der Gewässerqualität, der
Hydromorphologie und des
Abflusses
Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6
Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ.
Dabei wird u. a. die Einstufung des öko-
logischen und chemischen Zustands bzw.
das ökologische Potenzial der Oberflächen-
gewässer nach der
Oberflächengewässerverordnung
berücksichtigt.
Funktionen für den Na-
turhaushalt, die sich
aus der Qualität und
Quantität des Grund-
wassers ergeben
Auswertung vorhandener
Datengrundlagen hinsichtlich
der Art und Mächtigkeit des
Grundwasserleiters
(Ergiebigkeit), Grundwasser-
qualität, Grundwasserflur-
abstand, Art und Mächtigkeit
der Deckschichten u. a.
Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6
Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ.
Dabei wird u. a. die Einstufung des
mengenmäßigen Grundwasserzustands und
des chemischen Grundwasserzustands nach
der Grundwasserverordnung berücksichtigt.
Hochwasserschutz-
funktion und Funktio-
nen im Niederschlags-
Abflusshaushalt
(Retentionsfunktion)
Betroffenheit von Fließgewäs-
sern, Auenbereichen bzw.
Überschwemmungsbereichen
und Rückhalteflächen,
Auswertung vorhandener
Datengrundlagen hinsichtlich
Bemessungshochwasser
Risikogebiete
festgesetzte oder vorläufig
gesicherte Überschwem-
mungsgebiete
Überschwemmungsflächen
Die Bewertung erfolgt abweichend von § 6
Absatz 1 Satz 2 verbal-argumentativ,
u. a. unter Zugrundelegung der Über-
flutungswahrscheinlichkeit der betreffenden
Fließgewässer und Auen.
Klima, Luft klimatische und luft-
hygienische Aus-
gleichsfunktionen
Sofern ein Bezug der Entste-
hungsgebiete und Leitbahnen
zu Siedlungen bzw.
Belastungsräumen besteht,
Erfassung der
Frisch- und Kaltluftentste-
hungsgebiete
Hauptwindrichtung
Frisch- und Kaltluftleitbahnen
Freiräume mit bioklimatischer
Bedeutung im Siedlungsraum
Art und Größe der Siedlungen
bzw. Belastungsräume
hervorragend (6):
besonders leistungsfähige Kalt- oder
Frischluftentstehungsgebiete in Verbindung
mit Kaltluftabfluss- oder Luftleitbahnen oder
besonders leistungsfähige Freiräume und
Freiflächen jeweils im stark belasteten Sied-
lungsraum
sehr hoch (5):
leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentste-
hungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftab-
fluss- oder Luftleitbahnen oder leistungs-
fähige Freiräume und Freiflächen jeweils im
stark belasteten Siedlungsraum
hoch (4):
leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentste-
hungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftab-
fluss- oder Luftleitbahnen oder leistungs-
fähige Freiräume und Freiflächen jeweils im
mäßig belasteten Siedlungsraum
mittel (3):
leistungsfähige Kalt- oder Frischluftentste-
hungsgebiete in Verbindung mit Kaltluftab-
fluss- oder Luftleitbahnen oder leistungsfähige
Freiräume und Freiflächen jeweils im unbe-
lasteten/gering belasteten Siedlungsraum
gering (2):
weniger leistungsfähige Kalt- oder Frisch-
luftentstehungsgebiete in Verbindung mit
Kaltluftabfluss- oder Luftleitbahnen oder
weniger leistungsfähige Freiräume und
Freiflächen oder kein Bezug zu einem
Siedlungsraum
   sehr gering (1):
fehlende Kalt- oder Frischluftentstehungs-
gebiete oder fehlende Freiräume und
Freiflächen
 Klimaschutzfunktionen
durch Treibhausgas-
speicher oder -senken
Ökosysteme, die als Treib-
hausgasspeicher oder -sen-
ken fungieren:
insbesondere Bodentyp
einschließlich Humusgehalt,
Grundwasserflurabstand,
Moore und ihre Degradations-
und Regenerationsstadien
insbesondere langfristige
Kohlenstofffestlegung und
Berücksichtigung weiterer
Treibhausgase
hervorragend (6):
intakte Moore
sehr hoch/hoch (5/4):
leicht entwässerte/degradierte Moore,
Wälder und weitere Standorte, die dauerhaft
vegetationsbedeckt sind - Einzelfallprüfung
erforderlich
mittel (3):
Standorte mit mittleren Speicher- oder
Senkenpotenzialen
gering (2):
Standorte mit geringen Speicher- oder
Senkenpotenzialen
sehr gering (1):
Standorte mit sehr geringen bis fehlenden
Speicher- oder Senkenpotenzialen,
insbesondere versiegelte Flächen
Land-
schaftsbild

Bei der
Gesamt-
bewertung
ist die je-
weils höher
bewertete
Funktion
ausschlag-
gebend
Vielfalt von Land-
schaften als Ausdruck
des natürlichen und
kulturellen Erbes
Landschaftskategorien:
Naturlandschaften -
§ 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG:

Räume mit naturlandschaft-
licher Prägung (z. B. Buchen-
wälder, Moore, Flussauen)
Historisch gewachsene
Kulturlandschaften -
§ 1 Abs. 4 Nr. 1 BNatSchG:

Räume, die durch spezifische
historische Nutzungen, Struk-
turen und/oder Elemente ge-
prägt sind
Naturnahe Kulturland-
schaften ohne wesentliche
Prägung durch technische
Infrastruktur:

Landschaftsräume mit einem
hohen Anteil an naturnahen
Biotopen und einer geringen
Zerschneidung (vgl. § 1 Abs. 5
BNatSchG)
Sonstige besondere Einzel-
landschaften mit besonderer
natürlicher und kultureller
Prägung:

z. B. bergbaulich oder
militärisch überprägte Land-
schaften mit besonderer
Naturausprägung und beson-
deren Relikten
hervorragend (6):
eine Landschaft von hervorragender
Bedeutung aufgrund ihres Gesamtcharakters
oder aufgrund einer hervorragenden Aus-
prägung charakteristischer Merkmale der
jeweiligen Landschaftskategorie
sehr hoch (5):
eine Landschaft von sehr hoher Bedeutung
aufgrund ihres Gesamtcharakters oder
aufgrund einer sehr hohen Ausprägung
charakteristischer Merkmale der jeweiligen
Landschaftskategorie
hoch (4):
eine Landschaft von hoher Bedeutung
aufgrund ihres Gesamtcharakters oder
aufgrund einer hohen Ausprägung
charakteristischer Merkmale der jeweiligen
Landschaftskategorie
mittel (3):
eine Landschaft mit einer mittleren
Ausprägung mehrerer wertbestimmender
Merkmale der in Spalte 3 genannten
Landschaftskategorien
gering (2):
eine Landschaft mit wenigen wertbestim-
menden Merkmalen der in Spalte 3
genannten Landschaftskategorien
sehr gering (1):
eine Landschaft mit sehr wenigen oder
keinen wertbestimmenden Merkmalen
der in Spalte 3 genannten Landschafts-
kategorien
 Funktionen im Bereich
des Erlebens und
Wahrnehmens von
Landschaft einschließ-
lich der Eignung der
Landschaft für die
landschaftsgebundene
Erholung
Gesamthafte Erfassung der
Erlebnis- und Wahrneh-
mungsqualität der Landschaft
in konkreten Landschafts-
bildeinheiten im Hinblick auf
die landschaftliche Alltags-
erfahrung der Bevölkerung
sowie die landschaftsgebun-
dene Erholung; dabei beson-
dere Berücksichtigung der
Eigenart des jeweiligen Land-
schaftstyps
landschaftsprägende
Elemente, die bei der Bestim-
mung der Landschaftsbild-
qualität berücksichtigt werden
(einschließlich ihrer Dichte und
Anordnung):
Erlebnis- und Wahrneh-
mungsqualität der Einzel-
elemente der Landschaft
(den zuvor benannten Schutz-
gütern zugeordnet, z. B. Bio-
toptypen), sofern ihnen eine
landschaftsprägende Bedeu-
tung zukommt
weitere Einzelelemente von
besonderer Erlebnis- und
Wahrnehmungsqualität sind
etwa:
Hangkanten und Hügel,
Einzelbäume, Baumgruppen
und Waldränder, Wege unter-
schiedlicher Ausprägung
Landschaftstypen als erste
Stufe der Bestimmung der
Eigenart:
Küstenlandschaften
Waldlandschaften/waldreiche
Landschaften
strukturreiche Kulturland-
schaften
Mittelgebirgslandschaften mit
Wechsel von Wald, Ackerbau,
Grünland und anderen Land-
nutzungen
weitere strukturreiche Kultur-
landschaften, z. B. durch
Weinbau, Obstbau, Gewässer,
Heiden oder Moore geprägte
Kulturlandschaften
offene Kulturlandschaften
weiträumige ackerbaulich ge-
prägte Kulturlandschaften
weiträumige grünlandgeprägte
Kulturlandschaften
Alpen-/Voralpenlandschaft
urbane/semi-urbane Land-
schaften
hervorragend (6):
Landschaftsbildeinheit mit herausragender
Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen
von Natur und Landschaft, z. B. unverbaute,
naturnahe Küstenlandschaften; durch
extensive Grünlandnutzung geprägte Vor-
alpenlandschaften mit Niedermooren, Seen
und Hochgebirgskulisse
sehr hoch (5):
Landschaftsbildeinheit mit sehr hoher Be-
deutung für das Erleben und Wahrnehmen
von Natur und Landschaft, z. B. großflächige,
weitgehend ungestörte Waldgebiete mit
charakteristischen Waldtypen und weiteren
Elementen wie Felsen oder naturnahen
Bachläufen; Räume in weiträumigen offenen,
ackerbaulich geprägten Kulturlandschaften
mit Grünlandauen und weiteren für den
konkreten Raum typischen Landschafts-
elementen
hoch (4):
Landschaftsbildeinheit mit hoher Bedeutung
für das Erleben und Wahrnehmen von Natur
und Landschaft, z. B. Räume in semi-
urbanen Landschaften mit Landschafts-
elementen, die deren Eigenart betonen und
zur landschaftsgebundenen Erholung be-
sonders geeignet sind; Gebiete in struktur-
reichen Mittelgebirgen mit typischem
Wechsel von Ackerbau, Grünland und Wald
einschließlich gliedernder Gehölze
mittel (3):
Landschaftsbildeinheit mit mittlerer Bedeu-
tung für das Erleben und Wahrnehmen
von Natur und Landschaft, z. B. mono-
strukturierte Wälder oder reliefarme Acker-
landschaften ohne Strukturierung durch
Gewässer oder Gehölze
gering (2):
Landschaftsbildeinheit mit geringer Bedeu-
tung für das Erleben und Wahrnehmen von
Natur und Landschaft, z. B. urbane/
semi-urbane Landschaften mit geringem
Freiraumanteil und mit geringer städte-
baulicher Attraktivität
sehr gering (1):
Landschaftsbildeinheit mit sehr geringer
Bedeutung für das Erleben und Wahrnehmen
von Natur und Landschaft, z. B. urbane/
semi-urbane Landschaften mit sehr
geringem Freiraumanteil oder mit sehr
geringer städtebaulicher Attraktivität




 

Zitierungen von Anlage 1 BKompV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BKompV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BKompV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 BKompV Grundsätze der Bewertung des vorhandenen Zustands und der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen
... und Bewertung erfolgt nach Maßgabe des § 5. (3) Die in der Anlage 1 Spalte 1 und 2 genannten Schutzgüter und Funktionen sind nur dann zu erfassen und zu ...
§ 6 BKompV Bewertung weiterer Schutzgüter
... Die Erfassung und Bewertung der in der Anlage 1 Spalte 1 und 2 genannten weiteren Schutzgüter und Funktionen erfolgt anhand der Anlage 1 ... der Anlage 1 Spalte 1 und 2 genannten weiteren Schutzgüter und Funktionen erfolgt anhand der Anlage 1 Spalte 3. Die Bedeutung der erfassten Funktionen ist anschließend jeweils ... Bedeutung der erfassten Funktionen ist anschließend jeweils innerhalb des in der Anlage 1 Spalte 4 genannten Rahmens anhand der Wertstufen „sehr gering", „gering", ... der zu erwartenden unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Schutzgüter und Funktionen nach Anlage 1 Spalte 1 und 2 sind die ausgehenden Wirkungen des Vorhabens auf die erfassten und bewerteten ...
§ 14 BKompV Höhe der Ersatzzahlung
... vergleichbaren baulichen Anlagen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je Meter Anlagenhöhe ... 2. bei Gebäuden entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je Kubikmeter umbauten Raums ... 3. bei Abgrabungen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je Quadratmeter in Anspruch ... 4. bei Aufschüttungen entsprechend der nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Spalte 4 ermittelten Wertstufe des betroffenen Landschaftsbildes je 100 Kubikmeter ...
Anlage 3 BKompV (zu § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 6 Absatz 2 Satz 2)
...  2. Feststellung der Schwere der zu erwartenden Beeinträchtigungen der in Anlage 1 aufgeführten Bodenfunktionen Für die Feststellung der Schwere der zu ...
Anlage 5 BKompV (zu § 9 Absatz 3 und 4) Anforderungen an den Ausgleich und den Ersatz mindestens erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie erheblicher Beeinträchtigungen besonderer Schwere sonstiger Schutzgüter
...  Schutzgüter Funktionen (siehe im Einzelnen Anlage 1 ) Maßgaben zum Ausgleich und Ersatz Räume, in denen die ...