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Anlage 1 - Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Anlage 1 (zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3) Aufteilung der Endenergieeinsparung unter den Ländern


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Aufteilung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2030:

Land Anteil der Endenergieeinsparungen
(in Prozent)
Kumulierte Endenergieeinsparungen
(in TWh)
Baden-Württemberg11,530,346
Bayern15,780,473
Berlin2,610,078
Brandenburg3,500,105
Bremen1,250,038
Hamburg1,950,059
Hessen8,920,268
Mecklenburg-Vorpommern1,540,046
Niedersachsen10,010,300
Nordrhein-Westfalen22,940,688
Rheinland-Pfalz5,290,159
Saarland1,840,055
Sachsen4,110,123
Sachsen-Anhalt3,500,105
Schleswig-Holstein2,900,087
Thüringen2,330,070
Gesamt1003,00




 

Zitierungen von Anlage 1 EnEfG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 EnEfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnEfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EnEfG Einsparung von Endenergie
... jedes einzelnen Landes an der Endenergieeinsparung nach Satz 1 bestimmt sich nach den Werten der Anlage 1 Spalte 2. Die absolut zu erreichenden Endenergieeinsparungen jedes einzelnen Landes ... absolut zu erreichenden Endenergieeinsparungen jedes einzelnen Landes bestimmen sich nach Anlage 1 Spalte 3. (3) Strategische Maßnahmen nach den Absätzen 1 und 2 ...