Zur Festlegung der Gesamtnutzungsdauer sind bei Ermittlung der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.
Art der baulichen Anlage | Gesamtnutzungsdauer
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freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser | 80 Jahre
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Mehrfamilienhäuser | 80 Jahre
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Wohnhäuser mit Mischnutzung | 80 Jahre
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Geschäftshäuser | 60 Jahre
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Bürogebäude, Banken | 60 Jahre
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Gemeindezentren, Saalbauten, Veranstaltungsgebäude | 40 Jahre
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Kindergärten, Schulen | 50 Jahre
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Wohnheime, Alten- und Pflegeheime | 50 Jahre
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Krankenhäuser, Tageskliniken | 40 Jahre
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Beherbergungsstätten, Verpflegungseinrichtungen | 40 Jahre
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Sporthallen, Freizeitbäder, Heilbäder | 40 Jahre
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Verbrauchermärkte, Autohäuser | 30 Jahre
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Kauf- und Warenhäuser | 50 Jahre
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Einzelgaragen | 60 Jahre
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Tief- und Hochgaragen als Einzelbauwerk | 40 Jahre
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Betriebs- und Werkstätten, Produktionsgebäude | 40 Jahre
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Lager- und Versandgebäude | 40 Jahre
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Landwirtschaftliche Betriebsgebäude | 30 Jahre
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Für nicht aufgeführte Arten baulicher Anlagen ist die Gesamtnutzungsdauer aus der Gesamtnutzungsdauer vergleichbarer baulicher Anlagen abzuleiten.