Anlage 1 - Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

-
Oral zu applizierende Sättigungspräparate auf Cellulosebasis mit definiert vorgegebener Geometrie - zur Behandlung des Übergewichts und zur Gewichtskontrolle -

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Zitierungen von Anlage 1 MPAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 MPAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 MPAV Verschreibungspflicht (vom 26.05.2021)
... unterliegen oder auf die solche Stoffe aufgetragen sind, oder 2. in Anlage 1 zu dieser Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur bei Vorliegen einer ...


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