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Anlage 29 - Europawahlordnung (EuWO)

neugefasst durch B. v. 02.05.1994 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 215
Geltung ab 19.08.1988; FNA: 111-5-4 Wahlrecht
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Anlage 29 (zu § 70 Abs. 4)



siehe BGBl. I 2003 S. 2632



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Frühere Fassungen von Anlage 29 EuWO

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.05.2023Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119
aktuell vorher 24.12.2013Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
vom 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
aktuellvor 24.12.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 29 EuWO

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 29 EuWO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EuWO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 81 EuWO Beschaffung von Stimmzetteln und Vordrucken (vom 25.05.2018)
... nach den Anlagen 1, 2, 2A bis 2C, 5, 6A, 7, 8, 12 bis 16B, 17 bis 21, 23 bis 25 und 27 bis 30 kann auch durch elektronische Bereitstellung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 16.12.2013 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 5. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung
... Wort „Wahlzellen" durch das Wort „Wahlkabinen". 59. Die Anlage 29 (zu § 70 Absatz 4) wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden dem Kasten ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Europawahlordnung
V. v. 02.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 119, 145
Artikel 1 7. EuWOÄndV Änderung der Europawahlordnung (vom 15.05.2023)
... Die bisherigen Unterpunkte 2.1 bis 2.3 werden die Unterpunkte 2.2 bis 2.4. 38. Die Anlage 29 (zu § 70 Absatz 4) wird wie folgt geändert: a) Nach Punkt 2. wird als neuer ...