Für die in den Nummern 1 bis 5 genannten Schwermetalle und krebserzeugenden Stoffe gelten folgende Emissionsgrenzwerte:
- 1.
- insgesamt 0,05 mg/m³ für:
- a)
- Cadmium und seine Verbindungen, angegeben als Cadmium,
- b)
- Thallium und seine Verbindungen, angegeben als Thallium;
- 2.
- insgesamt 0,5 mg/m³ für:
- a)
- Antimon und seine Verbindungen, angegeben als Antimon,
- b)
- Arsen und seine Verbindungen, angegeben als Arsen,
- c)
- Blei und seine Verbindungen, angegeben als Blei,
- d)
- Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Chrom,
- e)
- Cobalt und seine Verbindungen, angegeben als Cobalt,
- f)
- Kupfer und seine Verbindungen, angegeben als Kupfer,
- g)
- Mangan und seine Verbindungen, angegeben als Mangan,
- h)
- Nickel und seine Verbindungen, angegeben als Nickel,
- i)
- Vanadium und seine Verbindungen, angegeben als Vanadium,
- j)
- Zinn und seine Verbindungen, angegeben als Zinn;
- 3.
- insgesamt 0,05 mg/m³ für:
- a)
- Arsen und seine Verbindungen (außer Arsenwasserstoff), angegeben als Arsen,
- b)
- Benzo(a)pyren,
- c)
- Cadmium und seine Verbindungen, angegeben als Cadmium,
- d)
- wasserlösliche Cobaltverbindungen, angegeben als Cobalt,
- e)
- Chrom(VI)verbindungen (außer Bariumchromat und Bleichromat), angegeben als Chrom oder insgesamt 0,05 mg/m³ für:
- a)
- Arsen und seine Verbindungen, angegeben als Arsen,
- b)
- Benzo(a)pyren,
- c)
- Cadmium und seine Verbindungen, angegeben als Cadmium,
- d)
- Cobalt und seine Verbindungen, angegeben als Cobalt,
- e)
- Chrom und seine Verbindungen, angegeben als Chrom;
- 4.
- insgesamt 0,1 ng/m³ für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle gemäß Anlage 3;
- 5.
- abweichend von Nummer 4 insgesamt 0,036 ng/m³ für Dioxine, Furane und polychlorierte Biphenyle gemäß Anlage 3 für § 32 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe d.
§ 29 13. BImSchV Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen bei Einsatz von Biobrennstoffen ... angegeben als Fluorwasserstoff: 1 mg/m³, b) die Emissionsgrenzwerte nach Anlage 2 Nummer 1, 2, 3 und 4 . (2) Die Emissionsgrenzwerte dieser Vorschrift sind auch bei der ... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b gelten bezüglich der Anforderung in Anlage 2 Nummer 4 nicht für den Einsatz von 1. naturbelassenem Holz, 2. Holzabfällen ... nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b gelten bezüglich der Anforderungen in Anlage 2 Nummer 1, 2 und 3 nicht für den Einsatz von Stoffen nach Satz 1, wenn die Ergebnisse der Brennstoffkontrollen ...