Anlage 2 - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)

Artikel 2 V. v. 09.07.2021 BGBl. I S. 2598, 2716 (Nr. 43)
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 2129-32-2 Umweltschutz
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Anlage 2 (zu § 10 Absatz 4, § 12 Absatz 3, § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 24 Absatz 4 Nummer 3, 4 und 5, Absatz 5 und 6 Nummer 1 und 2, Absatz 7 Nummer 2 und 3, Absatz 9 Nummer 2 und Absatz 10 Nummer 2) Prüf- und Maßnahmenwert


Anlage 2 wird in 4 Vorschriften zitiert

Tabelle 1: Prüfwerte für anorganische Stoffe für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser am Ort der Probennahme

Stoff Prüfwert bei
TOC-Gehalt < 0,5%
Prüfwert bei
TOC-Gehalt ≥ 0,5%
 [µg/l]
Antimon1010
Arsen1525
Blei4585
Bor1.000 1.000
Cadmium47,5
Chromgesamt5050
ChromVI88
Kobalt50125
Kupfer5080
Molybdän7070
Nickel4060
Quecksilber11
Selen1010
Zink600600
Cyanidegesamt5050
Cyanidleicht freisetzbar 1010
Fluorid1.500 1.500


Tabelle 2: Prüfwerte für anorganische Stoffe für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser im Sickerwasser am Ort der Beurteilung

Stoff Prüfwert
 [µg/l]
Antimon5
Arsen10
Blei10
Bor1.000
Cadmium3
Chromgesamt50
ChromVI8
Kobalt10
Kupfer50
Molybdän35
Nickel20
Quecksilber1
Selen10
Zink600
Cyanidegesamt50
Cyanideleicht freisetzbar 10
Fluorid1.500


Tabelle 3: Prüfwerte für organische Stoffe für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser am Ort der Probennahme und im Sickerwasser am Ort der Beurteilung

Stoff Prüfwert
 [µg/l]
Aldrin0,03
Summe alkylierte Benzole (BTEX)1 20
Benzol1
Summe Chlorbenzole 2
Chlorethen (Vinylchlorid) 0,5
Summe Chlorphenole 2
Hexachlorbenzol (HCB) 0,1
Summe Kohlenwasserstoffe2 200
Summe leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW)3 20
Summe Tri- und Tetrachlorethen 10
Methyl-tertiär-butylether (MTBE) 10
Summe Nonylphenole (=4-Nonylphenol, verzweigt und Nonylphenol-
Isomere)
3
Pentachlorphenol (PCP) 0,1
Phenol80
Summe aus PCB6 und PCB 118 0,01
PAK1540,2
Naphthalin und Methylnaphthaline 2
2,4-Dinitrotoluol0,05
2,6-Dinitrotoluol0,05
2,4,6-Trinitrotoluol (TNT) 0,2
2,2‘, 4,4‘, 6,6‘-Hexanitrodiphenylamin (Hexyl) 2
1,3,5-Trinitro-hexahydro-1,3,5-triazin (Hexogen) 1
Nitropenta (Pentaerythrityltetranitrat (PETN)) 10
Perfluorbutansäure (PFBA) 10
Perfluorhexansäure (PFHxA) 6
Perfluoroktansäure (PFOA) 0,1
Perfluornonansäure (PFNA) 0,06
Perfluorbutansulfonsäure (PFBS) 6
Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) 0,1
Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) 0,1
1 Summe Benzol, Toluol, Ethylbenzol und Xylole.
2 Summe der Kohlenwasserstoffe, die zwischen n-Dekan (C 10) und n-Tetracontan (C 40) von der gaschromatographischen Säule eluieren.
3 Summe leichtflüchtiger Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW): Summe der halogenierten C1- und C2-Kohlenwasserstoffe; einschließlich Trihalogenmethane. Der Prüfwert für Chlorethen ist zusätzlich einzuhalten.
4 PAK15: PAK16 ohne Naphthalin und Methylnaphthaline.


Tabelle 4: Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch

Stoff Kinder-
spielflächen
WohngebietePark- und
Freizeitanlagen
Industrie- und
Gewerbe-
grundstücke
 [mg/kg TM]
Antimon50100250250
Arsen2550125140
Blei2004001.000 2.000
Cadmium1012015060
Cyanide505050100
Chromgesamt2200400400200
ChromVI2130250250130
Kobalt300600600300
Nickel70140350900
Quecksilber102050100
Thallium51025-
Aldrin2410-
2,4-Dinitrotoluol361550
2,6-Dinitrotoluol0,20,415
DDT (Dichlordiphenyltrichlorethan) 4080200400
Hexachlorbenzol4820200
Hexachlorcyclohexan (HCH-Gemisch oder
β-HCH)
51025400
2,2‘, 4,4‘, 6,6‘-Hexa-nitrodiphenylamin (Hexyl) 1503007501.500
1,3,5-Trinitro-hexahydro-1,3, 5-triazin
(Hexogen)
1002005001.000
Nitropenta5001.000 2.500 5.000
Pentachlorphenol50100250500
Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe
(PAK16) vertreten durch Benzo(a)pyren3
0,5115
PCB60,40,8240
2,4,6 Trinitrotoluol (TNT) 2040100200
1 In Haus- und Kleingärten, die sowohl als Aufenthaltsbereiche für Kinder als auch für den Anbau von Nahrungspflanzen genutzt werden, gilt für Cadmium ein Prüfwert von 2,0 mg/kg Trockenmasse.
2 Bei Überschreitung der Prüfwerte für Chromgesamt ist der Anteil an ChromVI zu messen und anhand der Prüfwerte für Chrom VI zu bewerten.
3 Der Boden ist auf alle PAK16 hin zu untersuchen. Die Prüfwerte beziehen sich auf den Gehalt an Benzo(a)pyren im Boden. Benzo(a)pyren repräsentiert dabei die Wirkung typischer PAK-Gemische auf ehemaligen Kokereien, ehemaligen Gaswerksgeländen und ehemaligen Teermischwerken/-ölläger. Weicht das PAK-Muster oder der Anteil von Benzo(a)pyren an der Summe der Toxizitätsäquivalente im zu bewertenden Einzelfall deutlich von diesen typischen PAK-Gemischen ab, so ist dies bei der Anwendung der Prüfwerte zu berücksichtigen. Liegen die siedlungsbedingten Hintergrundwerte oberhalb der Prüfwerte für Benzo(a)pyren, ist dies bei der Bewertung der Untersuchungsergebnisse gemäß § 15 zu berücksichtigen.


Tabelle 5: Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch

Stoff Kinderspiel-
flächen
WohngebietePark- und
Freizeitanlagen
Industrie- und
Gewerbe-
grundstücke
 [ng WHO-TEQ1/kg TM]
Summe der Dioxine/Furane (PCDD/F) und
dl-PCB2
1001.000 1.000 10.000
1 Toxizitätsäquivalente, der Verwendung unter berechnet Toxizitätsäquivalenzfaktoren (WHO-TEF) von 2005.
2 Summe der Dioxine (polychlorierte Dibenzo-para-dioxine (PCDD) und polychlorierte Dibenzofurane (PCDF)) und dioxinähnlichen polychlorierten Biphenyle (dl-PCB) nach der DIN EN 16190:2019-10.


Tabelle 6: Prüf- und Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze auf Ackerflächen und in Nutzgärten im Hinblick auf die Pflanzenqualität

StoffExtraktionsverfahrenPrüfwertMaßnahmenwert
  [mg/kg TM]
ArsenKönigswasser (KW) 2001-
BleiAmmoniumnitrat (AN) 0,1-
CadmiumAN-0,04/0,12
QuecksilberKW5-
ThalliumAN0,1-
Benzo(a)pyrensiehe Anlage 3 Tabelle 5 1-
DDT (Dichlordiphenyl-trichlorethan) siehe Anlage 3 Tabelle 5 1-
1 Bei Böden mit zeitweise reduzierenden Verhältnissen gilt ein Prüfwert von 50 mg/kg.
2 Auf Flächen mit Brotweizenanbau oder Gemüseanbau gilt ein Maßnahmenwert von 0,04 mg/kg; ansonsten gilt ein Maßnahmenwert von 0,1 mg/kg.


Tabelle 7: Prüf- und Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze auf Grünlandflächen im Hinblick auf die Pflanzenqualität

StoffExtraktionsverfahrenPrüfwert Maßnahmenwert
  [mg/kg TM]
ArsenKW50-
BleiKW-1.200
CadmiumKW-201
KupferKW-1.3002
NickelKW-1.900
QuecksilberKW-2
ThalliumKW-15
Hexachlorbenzolsiehe Anlage 3 Tabelle 5 0,5-
Hexachlorcyclohexan, gesamt siehe Anlage 3 Tabelle 5 0,05-
PCB6siehe Anlage 3 Tabelle 5 -0,2
  [ng WHO-TEQ/kg TM]
PCDD/F3siehe Anlage 3 Tabelle 5 15-
1 Bei Flächen mit pH-Werten unter pH 5 gilt ein Maßnahmenwert von 15 mg/kg.
2 Bei Grünlandnutzung durch Schafe gilt ein Maßnahmenwert von 200 mg/kg.
3 Summe der Dioxine, Furane (PCDD/F): polychlorierte Dibenzo-para-dioxine (PCDD) und polychlorierte Dibenzofurane (PCDF)) ausgedrückt in WHO-TEQ (2005).


Tabelle 8: Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze auf Ackerflächen im Hinblick auf Wachstumsbeeinträchtigungen bei Kulturpflanzen

Stoff ExtraktionsverfahrenPrüfwert
  
[mg/kg TM]
ArsenAmmoniumnitrat (AN) 0,4
KupferAN1
NickelAN1,5
ZinkAN2


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Zitierungen von Anlage 2 BBodSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 BBodSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBodSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BBodSchV Erforderlichkeit von Untersuchungen
... liegen in der Regel vor, wenn Untersuchungen eine Überschreitung von Prüfwerten nach Anlage 2 Tabelle 2 bis 4 oder 6 bis 8 ergeben oder wenn auf Grund einer Sickerwasserprognose eine Überschreitung von ... oder wenn auf Grund einer Sickerwasserprognose eine Überschreitung von Prüfwerten nach Anlage 2 Tabelle 2 oder 3 zu erwarten ist. (5) Besteht der hinreichende Verdacht einer schädlichen ...
§ 12 BBodSchV Orientierende Untersuchung
... bei Untersuchungen für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ein Prüfwert nach Anlage 2 Tabelle 1 oder 3 am Ort der Probennahme überschritten, soll durch eine Sickerwasserprognose abgeschätzt ... die Konzentration dieses Schadstoffs im Sickerwasser am Ort der Beurteilung den Prüfwert nach Anlage 2 Tabelle 2 oder 3 übersteigen wird. Ergänzend kann die Einmischung des Sickerwassers in das ...
§ 15 BBodSchV Bewertung
... Umstände des Einzelfalls, insbesondere anhand der Prüf- und Maßnahmenwerte nach Anlage 2 unter Berücksichtigung der jeweiligen Anwendungshinweise, zu bewerten. Die ... jeweiligen Anwendungshinweise, zu bewerten. Die Prüf- und Maßnahmenwerte nach Anlage 2 Tabelle 4 bis 8 gelten für die in Anlage 3 Tabelle 3 genannten Beprobungstiefen. Für die dort ... (2) Werden nach den durchgeführten Untersuchungen und Prognosen die in Anlage 2 Tabelle 1 bis 4 und 6 bis 8 festgelegten Prüfwerte nicht überschritten, besteht insoweit nicht der Verdacht einer ...
§ 24 BBodSchV Physikalisch-chemische und chemische Analyse
... Anlage 1 Tabelle 4, 3. der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch nach Anlage 2 Tabelle 4 , mit Ausnahme der Cyanide und von Chrom VI, 4. der Prüf- und Maßnahmenwerte ... auf Ackerflächen und in Nutzgärten im Hinblick auf die Pflanzenqualität nach Anlage 2 Tabelle 6 und 5. der Prüf- und Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad ... Boden-Nutzpflanze auf Grünlandflächen im Hinblick auf die Pflanzenqualität nach Anlage 2 Tabelle 7 hat aus dem Königswasser-Extrakt nach der mit den Verfahren nach Nummer 9.2 der ... Cyaniden und Chrom VI hinsichtlich der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch nach Anlage 2 Tabelle 4 hat mit den in Anlage 3 Tabelle 4 angegebenen Verfahren zu erfolgen. (6) Die Bestimmung ... auf Ackerflächen und in Nutzgärten im Hinblick auf die Pflanzenqualität nach Anlage 2 Tabelle 6 und 2. der Prüfwerte auf Ackerflächen im Hinblick auf ... auf Ackerflächen im Hinblick auf Wachstumsbeeinträchtigungen bei Kulturpflanzen nach Anlage 2 Tabelle 8 hat aus dem Ammoniumnitrat-Extrakt nach der DIN ISO 19730 mit den in Anlage 3 Tabelle 4 ... 2. der Prüf- und Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Mensch nach Anlage 2 Tabelle 4 und 5 sowie 3. der Prüf- und Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad ... 3. der Prüf- und Maßnahmenwerte für den Wirkungspfad Boden-Nutzpflanze nach Anlage 2 Tabelle 6 und 7 hat mit den in Anlage 3 Tabelle 5 angegebenen Verfahren zu erfolgen. (8) Die ... 2. der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser am Ort der Probennahme nach Anlage 2 Tabelle 1 und im Sickerwasser am Ort der Beurteilung nach Anlage 2 Tabelle 2 hat mit den in ... am Ort der Probennahme nach Anlage 2 Tabelle 1 und im Sickerwasser am Ort der Beurteilung nach Anlage 2 Tabelle 2 hat mit den in Anlage 3 Tabelle 6 angegebenen Verfahren zu erfolgen. Für ... Boden-Grundwasser am Ort der Probennahme und im Sickerwasser am Ort der Beurteilung nach Anlage 2 Tabelle 3 hat mit den in Anlage 3 Tabelle 7 angegebenen Verfahren zu erfolgen. Absatz 9 ...


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