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Anlage 2 - Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 (EinglMV 2024)

V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 368
Geltung ab 01.01.2024 bis 31.12.2024; FNA: 860-2-5-20 Sozialgesetzbuch

Anlage 2 (zu § 1 Absatz 5 Satz 6) Verteilung der Mittel für Eingliederungsleistungen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

(in Arbeit, Link zum BGBl. siehe Kopfzeile)



 

Zitierungen von Anlage 2 EinglMV 2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 EinglMV 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglMV 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 EinglMV 2024 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Eingliederungsleistungen
... Erwerbsfähigen-Anteil vorgenommen. Die Verteilung der Mittel ergibt sich aus den in Anlage 2 genannten Prozentsätzen. (6) Die Absätze 3 bis 5 sind auch auf die in Kapitel ...