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Anlage 2 - Hybrid-DRG-Verordnung (HyDRGV k.a.Abk.)

V. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 380
Geltung ab 01.01.2024 bis 31.12.2024; FNA: 860-5-85 Sozialgesetzbuch

Anlage 2 Fallpauschalen (Hybrid-DRG)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Hybrid-DRG BezeichnungBewertung
(in Euro)
G09NBeidseitige Eingriffe bei Leisten- und Schenkelhernien, Alter > 55 Jahre oder
komplexe Herniotomien oder Operation einer Hydrocele testis oder andere kleine
Eingriffe an Dünn- und Dickdarm
2.021,82
G24NEingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, mit
beidseitigem oder komplexem Eingriff oder Alter < 14 Jahre mit äußerst schweren
oder schweren CC
1.965,05
G24MEingriffe bei Hernien ohne plastische Rekonstruktion der Bauchwand, ohne
beidseitigen Eingriff, ohne komplexen Eingriff, Alter > 13 Jahre oder ohne äußerst
schwere oder schwere CC
1.653,41
I20NAndere Eingriffe am Fuß oder chronische Polyarthritis oder Diabetes Mellitus mit
Komplikationen oder Alter < 16 Jahre
1.072,95
I20MEingriffe am Fuß ohne komplexe Eingriffe oder komplizierende Faktoren,
Alter > 15 Jahre
909,25
J09NEingriffe bei Sinus pilonidalis und perianal, Alter > 15 Jahre 1.038,17
L17NAndere Eingriffe an der Urethra außer bei Para-/Tetraplegie, kleine Eingriffe an den
Harnorganen, ohne bestimmte Eingriffe an der Urethra, Alter > 15 Jahre
1.189,09
L20NTransurethrale Eingriffe außer Prostataresektion und komplexe Ureterorenoskopien
oder bestimmte Eingriffe an den Harnorganen, ohne äußerst schwere CC oder
Alter < 16 Jahre oder Alter > 89 Jahre
1.791,58
L20MTransurethrale Eingriffe außer Prostataresektion und komplexe Ureterorenoskopien
oder bestimmte Eingriffe an den Harnorganen, ohne äußerst schwere CC oder
Alter > 15 Jahre oder Alter < 90 Jahre
1.412,05
N05NOvariektomien und komplexe Eingriffe an den Tubae uterinae außer bei bösartiger
Neubildung, ohne äußerst schwere oder schwere CC oder anderer Eingriff an der
Harnblase oder Adhäsiolyse, Alter > 15 Jahre
1.554,58
N07NAndere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei
bösartiger Neubildung, mit komplexer Diagnose oder bestimmte Eingriffe am Uterus
oder kleine rekonstruktive Eingriffe an den weiblichen Geschlechtsorganen, mit
bestimmtem Eingriff
1.587,73
N25NAndere Eingriffe an Uterus und Adnexen oder bestimmten Hernien außer bei
bösartiger Neubildung, ohne komplexe Diagnose oder andere kleine Eingriffe an
den weiblichen Geschlechtsorganen, Alter > 13 Jahre
1.458,20




 

Zitierungen von Anlage 2 Hybrid-DRG-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 HyDRGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HyDRGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 HyDRGV Spezielle sektorengleiche Vergütung und Leistungen
... in Anlage 1 genannten Leistungen sind mit einer in Anlage 2 genannten Fallpauschale (Hybrid-DRG) zu vergüten, sofern sich aus dem Definitionshandbuch ...