Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.01.2027

Anlage 2 - Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV)

V. v. 02.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 166
Geltung ab 01.01.2027, abweichend siehe § 96; FNA: 2124-30-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 2 (zu § 2 Absatz 1 Nummer 1) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts


Anlage 2 wird in 2 Vorschriften zitiert

Kompetenzbereich Stunden
 Geplante Pflegeprozesse in nicht komplexen Pflegesituationen für Menschen aller
Altersstufen selbstständig durchführen und bei der Planung und Evaluation von
Pflegeprozessen in akuten und dauerhaften komplexen Pflegesituationen für Menschen
aller Altersstufen unter Beachtung der Pflegeprozessverantwortung der Pflegefach-
person unterstützen.
600 Std.
 Personen- und situationsorientiert kommunizieren, informieren und anleiten. 140 Std.
 Intra- und interprofessionell kommunizieren und zusammenarbeiten. 130 Std.
 Das eigene Handeln auf der Grundlage von qualitätssichernden und qualitätsbezogenen
Vorgaben reflektieren und begründen.
60 Std.
 Das eigene Handeln an fachlichen Grundlagen orientieren sowie die eigene Entwicklung
reflektieren.
60 Std.
Stunden zur freien Verfügung 60 Std.
Gesamtsumme 1.050 Std.


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Zitierungen von Anlage 2 PflFAssAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 PflFAssAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflFAssAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 PflFAssAPrV Gliederung der Ausbildung
... theoretischen und praktischen Unterricht mit einem Umfang von 1050 Stunden gemäß der in Anlage 2 vorgesehenen Stundenverteilung und 2. die praktische Ausbildung mit einem Umfang von ...
§ 91 PflFAssAPrV Erarbeitung und Inhalt der Rahmenlehrpläne
... Kompetenzen, die in der Pflegefachassistenzausbildung vermittelt werden sollen. Die in Anlage 2 festgelegte Stundenverteilung für den theoretischen und praktischen Unterricht legt die ...


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