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44. BImSchV
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Anlage 3
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Anlage 3 - Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 13.06.2019
BGBl. I S. 804
(
Nr. 22
); zuletzt geändert durch
Artikel 1
V. v. 12.10.2022
BGBl. I S. 1801
Geltung ab 20.06.2019; FNA: 2129-8-44
Umweltschutz
3 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 21 Vorschriften zitiert
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Anlage 2
←
Anlage 3 (zu
§ 30
) Umrechnungsformel
Anlage 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die gemessenen Emissionen sind nach folgender Gleichung auf den Bezugssauerstoffgehalt umzurechnen:
Es bedeuten:
E
B
=
Emissionen, Bezugssauerstoffgehalt den auf bezogen
E
M
=
gemessene Emissionen
O
2,B
=
Bezugssauerstoffgehalt in Volumenprozent
O
2,M
=
gemessener Sauerstoffgehalt in Volumenprozent.
Anlage 2
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Zitierungen von
Anlage 3 44. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 44. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
44. BImSchV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 30 44. BImSchV Auswertung und Beurteilung von kontinuierlichen Messungen, Messbericht
... jede aufeinanderfolgende halbe Stunde jeweils der Halbstundenmittelwert zu bilden und nach der
Anlage 3
auf den Bezugssauerstoffgehalt umzurechnen. Aus den Halbstundenmittelwerten ist für ...
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