298 Euro | jährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern |
357 Euro | jährlich je Eigentumswohnung |
39 Euro | jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz |
11,70 Euro | jährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden |
88 Euro | jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheits- reparaturen |
2 Prozent | des marktüblich erzielbaren Rohertrags bei Wohnnutzung |
3 Prozent | des marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner und gemischter gewerblicher Nutzung |
100 Prozent | für gewerbliche Nutzung wie z. B. Büros, Praxen, Geschäfte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach" trägt |
50 Prozent | für gewerbliche Nutzung wie z. B. SB-Verbrauchermärkte und vergleichbare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach" trägt |
30 Prozent | für gewerbliche Nutzung wie z. B. Lager-, Logistik- und Produktionshallen und vergleich- bare Nutzungen bzw. gewerblich genutzte Objekte mit vergleichbaren Baukosten, wenn der Vermieter die Instandhaltung für „Dach und Fach" trägt |
4 Prozent | des marktüblich erzielbaren Rohertrags bei reiner bzw. gemischter gewerblicher Nutzung |
230 Euro | jährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern |
275 Euro | jährlich je Eigentumswohnung |
30 Euro | jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz |
9,00 Euro | jährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden |
68 Euro | jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheits- reparaturen |