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Anlage 4 - Düngeverordnung (DüV)

Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305 (Nr. 32); zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 02.06.2017; FNA: 7820-15-3 Ackerbau und Pflanzenbau
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Anlage 4 (zu § 4 Absatz 1 und 2) Ermittlung des Stickstoffdüngebedarfs



Tabelle 1 Düngebedarfsermittlung für Acker- und Gemüsebau


 Faktoren für die Düngebedarfsermittlung anzuwendende Tabelle/Vorschrift
1.KulturTabelle 2 oder 4
2.Stickstoffbedarfswert in kg N/ha Tabelle 2 oder 4
3.Ertragsniveau laut Tabelle mit Stickstoffbedarfswerten in dt/ha Tabelle 2 oder 4
4.Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre
in dt/ha
Tabelle 3 oder 5
5.Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 4
 Zu- und Abschläge in kg N/ha für
6.im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3
und Absatz 4
7.ErtragsdifferenzZeile 5, Tabelle 3 oder 5
8.Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Tabelle 6
9.Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
10.Vorfrucht bzw. Vorkultur (Ackerbau/Gemüse) Tabelle 7 oder 4 Spalte 5
11.Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2
12.Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha Summe der Werte der
Zeilen 2, 6, 7, 8, 9, 10 und 11
13.Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbeson-
dere Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse
§ 3 Absatz 3 Satz 3 und 4


Tabelle 2 Stickstoffbedarfswerte für landwirtschaftliche Ackerkulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau


Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.

2.
Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu Vegetationsbeginn in der Regel aus 0 bis 90 cm Bodentiefe zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin).

KulturErtragsniveau in dt/ha Stickstoffbedarfswert
in kg N/ha
Winterraps40200
Winterweizen A, B 80230
Winterweizen C 80210
Winterweizen E 80260
Hartweizen55200
Wintergerste70180
Winterroggen70170
Wintertriticale70190
Sommergerste50140
Hafer55130
Körnermais90200
Silomais450200
Zuckerrübe650170
Kartoffel450180
Frühkartoffel400220
Sonnenblume30120
Öllein20100


Tabelle 3 Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Ackerkulturen


Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 2 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

2.
Zu- und Abschläge richten sich grundsätzlich nach der jeweiligen Ertragsdifferenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 3 und 4. Abweichend hiervon sind bei höherem Ertragsniveau Zuschläge von mehr als 40 kg N/ha zulässig, wenn die nach Landesrecht zuständige Stelle dies genehmigt hat. Geringere Ertragsdifferenzen können anteilig berücksichtigt werden.

1234
KulturErtragsdifferenz in dt/ha Höchstzuschläge bei
höheren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Mindestabschläge
bei niedrigeren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Raps51015
Getreide und Körnermais 101015
Silomais501015
Zuckerrüben1001015
Kartoffel501010


Tabelle 4 Stickstoffbedarfswerte für Gemüsekulturen und Erdbeeren in Abhängigkeit vom Ertragsniveau; Stickstoffnachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr


Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Der Stickstoffbedarfswert entspricht dem Nährstoffbedarf an Stickstoff während einer Anbauperiode.

2.
Die Stickstoffbedarfswerte in der Tabelle beziehen sich auf das angegebene Ertragsniveau und die zu ermittelnde verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) in der Probenahmetiefe nach Spalte 4.

3.
Bei Abfuhr der ganzen Pflanze (zum Beispiel bei maschineller Porreeernte) sind keine Abschläge nach Spalte 5 vorzunehmen.

4.
Wird die Untersuchung des Stickstoff-Vorrats (Nmin) des Bodens frühestens vier Wochen nach der Einarbeitung der Erntereste der Vorkultur durchgeführt, dürfen die Abschläge nach Spalte 5 um bis zu zwei Drittel verringert werden.

5.
Die Ermittlung der verfügbaren Stickstoffmenge im Boden ist abweichend von § 4 Absatz 4 bei den in Spalte 3 mit „*" gekennzeichneten Kulturen in der 4. Kulturwoche und bei den in Spalte 3 mit „**" gekennzeichneten Kulturen in der 6. Kulturwoche durchzuführen.

12345
KulturErtrags-
niveau
Stickstoff-
bedarfswert
Probe-
nahmetiefe
Abschläge auf Grund der
Stickstoffnachlieferung aus
den Ernteresten für die Folgekultur
 in dt/ha in kg N/ha in cm in kg N/ha
Blumenkohl3503006080
Brokkoli15031060100
Buschbohnen1201106045
Chicoréerüben450135*9040
Chinakohl7002106045
Dill, Frischmarkt 20085305
Dill, Industrieware 2501053025
Erdbeeren, Pflanzung 0600-300
Erdbeeren, Frühjahr 140600-300
Erdbeeren, nach Ernte 140600-300
Feldsalat8085155
Feldsalat, großblättrig 130110155
Gemüseerbse80856065
Grünkohl4002006035
Gurke, Einleger 8002103050
Knollenfenchel4002006045
Kohlrabi4502303030
Kürbis4001406050
Mairüben (mit Laub) 6501703015
Möhren, Bund- 600115*6010
Möhren, Industrie 900165**9045
Möhren, Wasch- 700125**6030
Pastinake400140*6050
Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt 240160*6010
Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt 1601006010
Petersilie, Wurzel- 400130**6045
Porree6002506055
Radies300110305
Rettich, Bund- 5001403010
Rettich, deutsch 5501756030
Rettich, japanisch 1.000 2306045
Rhabarber 1. Standjahr 013030 
Rhabarber 2. Standjahr Austrieb 10010030 
Rhabarber 3. Standjahr Austrieb 20012060 
Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb 35014060 
Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte  15060 
Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte  17090 
Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte  14090 
Rosenkohl25031090130
Rote Rüben 6002506050
Rotkohl6002606060
Rucola, Feinware 1751503020
Rucola, Grobware 3002103020
Salate, Baby Leaf Lettuce 14090300
Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul) 3501303010
Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul) 3001153010
Salate, Eissalat 6001753015
Salate, Endivien, Frisée 3501506015
Salate, Endivien, glattblättrig 6001906020
Salate, Kopfsalat 5001503010
Salate, Radicchio 2801406030
Salate, verschiedene Arten 4501503010
Salate, Romana 4501406010
Salate, Romana Herzen 3001503015
Salate, Zuckerhut 6001906020
Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt 300210**6010
Schnittlauch, gesät, nach einem Schnitt 2001806025
Schnittlauch, Anbau für Treiberei 280240**6055
Schwarzwurzel20075**9025
Sellerie, Bund- 6002053010
Sellerie, Knollen- 6502206040
Sellerie, Stangen- 5002303040
Spargel 1. Standjahr 014060 
Spargel 2. Standjahr 2016090 
Spargel 3. Standjahr 8016090 
Spargel ab 4. Standjahr 1008090 
Spinat, Blatt-, FM, Baby 1001003010
Spinat, Blatt-, Standard 2501903030
Spinat, Hack, Standard 3002053030
Stangenbohne, Standard 2501006070
Teltower Rübchen (Herbstanbau) 1501106030
Weißkohl, Frischmarkt 7002606075
Weißkohl, Industrie 1.000 3209075
Wirsing4002856080
Zucchini6502506085
Zuckermais2001609060
Zwiebel, Bund- 680210*3015
Zwiebel, Trocken- 600155**6030


Tabelle 5 Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsekulturen


Vorbemerkungen und Hinweise:

Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 4 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

1234
KulturErtragsdifferenz
in Prozent
Zuschläge bei
höheren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Abschläge bei
niedrigeren Erträgen
in kg N/ha je Einheit
nach Spalte 2
Einlegegurken204040
Knollensellerie204040
Kopfkohl204040
Porree204040
Rettich204040
Rosenkohl204040
alle anderen in Tabelle 4
aufgeführten Kulturen
202020


Tabelle 6 Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat


Vorbemerkungen und Hinweise:

Bei stark humosem Boden muss ein Abschlag nach Spalte 2 vorgenommen werden.

12
Humusgehalt in % Mindestabschlag in kg N/ha
größer 4,0 (humos) 20


Tabelle 7 Abschläge in Abhängigkeit von Vor- und Zwischenfrüchten


Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres) Mindestabschlag in kg N/ha
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache
mit Leguminosen
20
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung 10
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse 10
Feldgras10
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel,
Gemüse ohne Kohlarten
0
Zwischenfrucht 
Nichtleguminosen, abgefroren 0
Nichtleguminosen, nicht abgefroren  
- im Frühjahr eingearbeitet 20
- im Herbst eingearbeitet 0
Leguminosen, abgefroren 10
Leguminosen, nicht abgefroren  
- im Frühjahr eingearbeitet 40
- im Herbst eingearbeitet 10
Futterleguminosen mit Nutzung 10
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung 0


Tabelle 8 Düngebedarfsermittlung für Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigen Feldfutterbau


Faktoren für die Düngebedarfsermittlung anzuwendende Tabelle
1.Kultur (Grünland, Dauergrünland, mehrschnittiges Feldfutter) Tabelle 9
2.Stickstoffbedarfswert in kg N/ha Tabelle 9
3.Ertragsniveau laut Stickstoffbedarfswerttabelle in dt TM/ha Tabelle 9
4.Gegebenenfalls Rohproteingehalt laut Stickstoffbedarfswerttabelle in
% RP i. d. TM
Tabelle 9
5.Ertragsniveau grundsätzlich im Durchschnitt der letzten drei Jahre in dt TM/ha Tabelle 10
6.Gegebenenfalls Rohproteingehalt grundsätzlich im Durchschnitt der letzten
drei Jahre in % RP i. d. TM, soweit Werte vorliegen
Tabelle 10
7.Ertragsdifferenz in dt/ha aus Zeilen 3 und 5
8.Gegebenenfalls Rohproteindifferenz in % RP i. d. TM aus Zeilen 4 und 6
 Zu- und Abschläge in kg N/ha für
9.Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre § 4 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4
10.ErtragsdifferenzZeile 7, Tabelle 10
11.Gegebenenfalls Rohproteindifferenz Zeile 8, Tabelle 10
12.Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Tabelle 11
13.Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen Tabelle 12
14.Stickstoffdüngebedarf während der Vegetation in kg N/ha Summe der Werte
der Zeilen 2, 9, 10
bzw. 11, 12 und 13
15.Zuschläge auf Grund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere
Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse
§ 3 Absatz 3 Satz 3 und 4


Tabelle 9 Stickstoffbedarfswerte bei Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau


Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Im Falle von „Weide intensiv" gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 4- bis 5-fachen Nutzung; die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.

2.
Im Falle von „Weide extensiv" gelten die angegebenen Werte für Grünland- oder Dauergrünlandstandorte mit einer 2- bis 3-fachen Nutzung und die Stickstoffrückführung aus Weideexkrementen ist berücksichtigt.

3.
Im Falle von „Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr)" gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.

 Ertragsniveau (Netto) Rohproteingehalt
(% RP: 6,25 = kg N/dt
Trockenmasse (TM))
Stickstoff-
bedarfswert
 in dt TM/ha in % RP i. d. TM in kg N/ha
Grünland/Dauergrünland
1-Schnittnutzung408,655
2-Schnittnutzung5511,4100
3-Schnittnutzung8015,0190
4-Schnittnutzung9017,0245
5-Schnittnutzung11017,5310
6-Schnittnutzung12018,2350
Weide/Mähweide
Weide intensiv 9018,0130
Mähweiden, 60 % Weideanteil 9417,6190
Mähweiden, 20 % Weideanteil 9817,2245
Weide extensiv 6512,565
mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (5 Schnitte/Jahr) 15016,6400
Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr) 12016,2310
Klee-/Luzernegras
(3 - 4 Schnitte/Jahr)
12018,2350
Rotklee-/Luzerne in Reinkultur 11020,5360


Tabelle 10 Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau oder Rohproteingehalt


Vorbemerkungen und Hinweise:

1.
Die Ertragsdifferenz ist die Differenz zwischen dem Ertragsniveau nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden.

2.
Die Rohproteindifferenz ist die Differenz zwischen dem Rohproteingehalt nach Tabelle 9 und dem tatsächlichen Rohproteingehalt im Durchschnitt der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten im Durchschnitt der Jahre 2015 bis einschließlich 2019. Sie ist nur dann zu ermitteln, wenn im Betrieb Untersuchungsergebnisse vorliegen. Weicht der tatsächliche Rohproteingehalt in einem der letzten fünf Jahre, in den nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 durch Rechtsverordnung ausgewiesenen Gebieten sowie in den nach § 13a Absatz 4 festgelegten Gebieten in einem der Jahre 2015 bis einschließlich 2019, um mehr als 20 % vom Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Rohproteingehalts, der im Jahr der Abweichung erreicht wurde, der Rohproteingehalt des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Rohproteindifferenz herangezogen werden.

3.
Zu- und Abschläge richten sich nach der jeweiligen Differenz entsprechend den Vorgaben der Spalten 2 und 3.

4.
Im Falle von „Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr)" gelten die angegebenen Werte für zeitweise trockene Standorte.

123
 Zu- oder Abschläge in kg N/ha
 je 10 dt TM/ha
Ertragsdifferenz
je 1 % Rohprotein in der
TM Rohproteindifferenz
Grünland/Dauergrünland
1-Schnittnutzung146
2-Schnittnutzung189
3-Schnittnutzung2413
4-Schnittnutzung2714
5-Schnittnutzung2818
6-Schnittnutzung2919
Weide/Mähweide
Weide intensiv 158
Mähweiden, 60 % Weideanteil 2011
Mähweiden, 20 % Weideanteil 2514
Weide extensiv 105
mehrschnittiges Feldfutter
Ackergras (5 Schnitte/Jahr) 2724
Ackergras (3 - 4 Schnitte/Jahr) 2619
Klee-/Luzernegras
(3 - 4 Schnitte/Jahr)
mit einem Grasanteil > 50 %
2919


Tabelle 11 Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat


 Mindestabschläge in kg N/ha
Grünland/Dauergrünland
sehr schwach bis stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden
(weniger als 8 % organische Substanz)
10
stark bis sehr stark humose Grünland- oder Dauergrünlandböden
(8 % bis weniger als 15 % organische Substanz)
30
anmoorige Grünland- oder Dauergrünlandböden
(15 % bis weniger als 30 % organische Substanz)
50
Moorböden (30 % und mehr organische Substanz)
Hochmoor50
Niedermoor80
mehrschnittiger Feldfutterbau
Ackergras (ohne Leguminosen) 0


Tabelle 12 Abschläge für Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen


 Mindestabschläge in kg N/ha
Leguminosen im Grünland/Dauergrünland
Ertragsanteil von Leguminosen 5 bis 10 % 20
Ertragsanteil von Leguminosen größer 10 bis 20 % 40
Ertragsanteil von Leguminosen größer 20 % 60
Leguminosen im mehrschnittigen Feldfutterbau
Klee-/Luzernegras je 10 % Ertragsanteil Leguminosen 30
Rotklee/Luzerne in Reinkultur 360






 

Frühere Fassungen von Anlage 4 DüV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.05.2020Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
vom 28.04.2020 BGBl. I S. 846

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 4 DüV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 DüV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DüV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 DüV Ermittlung des Düngebedarfs an Stickstoff und Phosphat (vom 01.05.2020)
... Ackerland als standortbezogene Obergrenze auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen und der Anlage 4 Tabelle 1 bis 7 zu ermitteln. Bei der Ermittlung sind die folgenden Einflüsse auf den zu ... auf den zu ermittelnden Bedarf heranzuziehen: 1. die Stickstoffbedarfswerte nach Anlage 4 Tabelle 2 für die dort genannten Ackerkulturen; dabei sind die Stickstoffbedarfswerte nach ... die dort genannten Ackerkulturen; dabei sind die Stickstoffbedarfswerte nach Maßgabe der Anlage 4 Tabelle 3 anzupassen, wenn das tatsächliche Ertragsniveau der angebauten Kulturen im Durchschnitt der ... der angebauten Kulturen im Durchschnitt der letzten fünf Jahre von dem Ertragsniveau nach Anlage 4 Tabelle 2 abweicht, 2. die Stickstoffbedarfswerte nach Anlage 4 Tabelle 4 für die dort ... dem Ertragsniveau nach Anlage 4 Tabelle 2 abweicht, 2. die Stickstoffbedarfswerte nach Anlage 4 Tabelle 4 für die dort genannten Gemüsekulturen; dabei sind die Stickstoffbedarfswerte nach ... dort genannten Gemüsekulturen; dabei sind die Stickstoffbedarfswerte nach Maßgabe der Anlage 4 Tabelle 5 anzupassen, wenn das tatsächliche Ertragsniveau der angebauten Kulturen im Durchschnitt der ... der angebauten Kulturen im Durchschnitt der letzten fünf Jahre von dem Ertragsniveau nach Anlage 4 Tabelle 4 abweicht; wenn Kulturen zur Ernteverfrühung mit Folie oder Vlies abgedeckt werden, sind ... zusätzlich pflanzenverfügbar werdenden Stickstoffmenge aus dem Bodenvorrat nach Anlage 4 Tabelle 6 , 5. die Nachlieferung von Stickstoff aus der Anwendung von organischen oder ... Vor- und Zwischenfrüchten während des Wachstums des jeweiligen Pflanzenbestandes nach Anlage 4 Tabelle 7 bei Acker- und Gemüsekulturen oder aus der Vorkultur im gleichen Jahr nach Anlage 4 Tabelle 4 ... Anlage 4 Tabelle 7 bei Acker- und Gemüsekulturen oder aus der Vorkultur im gleichen Jahr nach Anlage 4 Tabelle 4 Spalte 5 bei Gemüsekulturen, 7. die Menge an verfügbarem Stickstoff, die ... als standortbezogene Obergrenze auf der Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen und der Anlage 4 Tabelle 8 bis 12 zu ermitteln. Bei der Ermittlung sind die folgenden Einflüsse auf den zu ... auf den zu ermittelnden Bedarf heranzuziehen: 1. die Stickstoffbedarfswerte nach Anlage 4 Tabelle 9 ; dabei sind die Stickstoffbedarfswerte nach Maßgabe der Anlage 4 Tabelle 10 anzupassen, wenn ... nach Anlage 4 Tabelle 9; dabei sind die Stickstoffbedarfswerte nach Maßgabe der Anlage 4 Tabelle 10 anzupassen, wenn das tatsächliche Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ... tatsächliche Ertragsniveau im Durchschnitt der letzten fünf Jahre von den Werten nach Anlage 4 Tabelle 9 abweicht; soweit der tatsächliche Rohproteingehalt im Durchschnitt der letzten fünf ... Rohproteingehalt im Durchschnitt der letzten fünf Jahre bekannt ist und von den Werten nach Anlage 4 Tabelle 9 abweicht, können die Stickstoffbedarfswerte zusätzlich nach Maßgabe der Anlage 4 ... Tabelle 9 abweicht, können die Stickstoffbedarfswerte zusätzlich nach Maßgabe der Anlage 4 Tabelle 10 in Abhängigkeit vom Rohproteingehalt angepasst werden, 2. die ... angepasst werden, 2. die Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat nach Anlage 4 Tabelle 11 , 3. die Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen nach Anlage 4 ... 11, 3. die Stickstoffnachlieferung aus der Stickstoffbindung von Leguminosen nach Anlage 4 Tabelle 12 , 4. die Nachlieferung von Stickstoff aus der Anwendung von organischen oder ...
§ 15 DüV Übergangsvorschrift (vom 01.05.2020)
... genannten Zwecke geeignet sind. (3) Für die Zwecke der Anwendung von Anlage 4 Tabelle 3, 5 und 10 dieser Verordnung stehen den dort in den Vorbemerkungen und Hinweisen genannten Gebieten im Fall ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 1 DüVÄndV 2020 Änderung der Düngeverordnung 1)
... der dort genannten Zwecke geeignet sind. (3) Für die Zwecke der Anwendung von Anlage 4 Tabelle 3, 5 und 10 dieser Verordnung stehen den dort in den Vorbemerkungen und Hinweisen genannten Gebieten im Fall ... auf Grünland: 50; ab 1. Februar 2025: 60". 17. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In Tabelle 1 Nummer 10 Spalte 3 wird die Angabe ...