Anlage 4 - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Artikel 1 G. v. 21.07.2014 BGBl. I S. 1066 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 05.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 33
Geltung ab 01.08.2014; FNA: 754-27 Energieversorgung
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Anlage 4 (aufgehoben)


Anlage 4 hat 2 frühere Fassungen und wird in 10 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor G. v. 20. Juli 2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479 m.W.v. 1. Januar 2023

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Frühere Fassungen von Anlage 4 EEG 2023

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 2 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237
aktuell vorher 03.07.2015Artikel 1 Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
vom 29.06.2015 BGBl. I S. 1010
aktuellvor 03.07.2015Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von Anlage 4 EEG 2023

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 EEG 2023 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEG 2023 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 67 EnFG Übergangs- und Härtefallbestimmungen zur Besonderen Ausgleichsregelung (vom 03.08.2023)
... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung verfügen und 2. einer Branche nach Anlage 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung zuzuordnen sind. Die Begrenzung ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 2 EEGAusbGuEnFG Weitere Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
...  § 101 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt". w) Die Angabe zu Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „Anlage 4: (weggefallen)". 3. § 1 ... w) Die Angabe zu Anlage 4 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 4 : (weggefallen)". 3. § 1 wird wie folgt gefasst: „§ 1 ... beihilferechtlichen Genehmigung noch nicht bekannt gemacht worden sind." 107. Die Anlage 4 wird ...
Artikel 17 EEGAusbGuEnFG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (vom 01.01.2023)
... entrichtet wird," gestrichen. bbb) In Nummer 4 werden die Wörter „ Anlage 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes " durch die Wörter „Anlage 2 des Energiefinanzierungsgesetzes" ersetzt. ...

Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung
G. v. 22.12.2016 BGBl. I S. 3106
Artikel 1 KWKStrRÄndG Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
... Umlage begrenzt, wenn das Unternehmen 1. einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zuzuordnen ist und 2. ein zertifiziertes Energie- ... verlangen, 6. die Zugehörigkeit zu einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das Vorhandensein eines gültigen DIN EN ...
Artikel 2 KWKStrRÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
...  „(5a) Bei einem Unternehmen, das 1. einer Branche nach Anlage 4 zuzuordnen ist, 2. im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr an einer ... Geschäftsjahr an einer Abnahmestelle, an der das Unternehmen einer Branche nach Anlage 4 zuzuordnen ist, mehr als 1 Gigawattstunde selbst verbraucht hat, und 3. eine ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 1 EEG2021-EG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... KWK-Anlage erzeugt worden ist, deren Betreiber ein Unternehmen einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 ist. Die Branchenzugehörigkeit wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ... (1) Bei einem Unternehmen, das einer Branche mit der laufenden Nummer 78 nach Anlage 4 zuzuordnen ist und bei dem die elektrochemische Herstellung von Wasserstoff den größten ... selbständigen Unternehmensteils leistet. Das Gesamtunternehmen muss nicht einer Branche der Anlage 4 zuzuordnen sein. § 64 Absatz 5 Satz 2 bis 4 ist entsprechend anzuwenden. (6) ... und Eigenversorgungsanlagen verfügt. Das Gesamtunternehmen muss nicht einer Branche der Anlage 4 zuzuordnen sein. Abweichend von Absatz 2 wird die EEG-Umlage für den Strom begrenzt, den die ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2549
Artikel 1 EEGuaÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... Strom in einer KWK-Anlage erzeugt worden ist, deren Betreiber ein Unternehmen einer Branche nach Anlage 4 Liste 1 ist. Die Branchenzugehörigkeit wird vom Bundesamt für Wirtschaft und ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1719
Artikel 3 EDL-GÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... gilt Absatz 1 entsprechend, wenn Betreiber der KWK-Anlage ein Unternehmen einer Branche nach Anlage 4 Liste 1 ist. Die Branchenzugehörigkeit wird vom Bundesamt für Wirtschaft und ...

Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
G. v. 13.10.2016 BGBl. I S. 2258
Artikel 1 EEAusG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... gefasst: „a) bei einem Unternehmen, das einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 zuzuordnen ist, mindestens 14 Prozent betragen hat, und". b) Absatz 2 wird wie ... EEG-Umlage bei Unternehmen, die aa) einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 zuzuordnen sind, sofern die Stromkostenintensität mindestens 17 Prozent betragen hat, oder ... mindestens 17 Prozent betragen hat, oder bb) einer Branche nach Liste 2 der Anlage 4 zuzuordnen sind, sofern die Stromkostenintensität mindestens 20 Prozent betragen hat, oder ... 60 Absatz 1 ermittelten EEG-Umlage bei Unternehmen, die einer Branche nach Liste 1 der Anlage 4 zuzuordnen sind, sofern die Stromkostenintensität mindestens 14 Prozent und weniger als 17 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
G. v. 29.06.2015 BGBl. I S. 1010
Artikel 1 2. EEGÄndG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
... bis 69 für Unternehmen, die einer Branche mit der laufenden Nummer 145 oder 146 nach Anlage 4 zuzuordnen sind, stehen unter dem Vorbehalt, dass die Europäische Kommission das Zweite ... verringert war, werden nicht vor dem 2. August 2015 fällig." 4. Die Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) Nach Nummer 144 werden die folgenden Nummern 145 und ...


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