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Anlage 4 - Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)

V. v. 06.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 193
Geltung ab 22.07.2023; FNA: 96-14-5 Luftverkehr
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Anlage 4 (zu den §§ 25 und 27) Schulungsinhalte für die Erst- und Wiederholungsschulungen für Sprengstoffspürhunde, Hundeführer und Sprengstoffspürhunde-Teams


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

1. Schulungsinhalte der Erstschulungen

1.1 Sprengstoffspürhunde

Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde
nach Nummer 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
121 + 2
Allgemeine Schulung - Leinengewöhnung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
- Treppen (z. B. Gittertreppen, offene Treppen)
- diverse Bodenuntergründe (z. B. glatt, feucht, uneben,
wackelig)
- Geräusche
- Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Handhub-
wagen, Gabelstapler, LKW, Luftfahrzeuge)
- Menschen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Tierarzt)
- Gerüche
- Stadtleben (z. B. Fußgängerzone)
181818
- zukünftige Arbeitsumgebung nach jeweiligem Standard
(z. B.: Frachthallen, Fluggastbrücken, Luftfahrzeuge)
- Handgepäck, Servierwagen (Standard 1)
- Fracht, Post (Standard 2)
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GehorsamKommandos mindestens (oder jeweils gleichbedeutend):
- „Aus!" (Gegenstand aus dem Fang abgeben.)
- „Sitz!" und/oder „Platz!" (Bestimmte Position einnehmen.)
- „Hier!" (Zum Hundeführer kommen und auch verbleiben.)
- „Nein!" (Unterlassen des gerade gezeigten Verhaltens.)
- „Such!" (Einsetzen in die Absuche.)
101010
Spezielle Schulung - Stoffkonditionierung verschiedener (geforderter)
Sprengstoffe mit unterschiedlichen Mengen gemäß
Anlage D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses
C(2015)8005, Konzentrationen, Oberflächen, Tempera-
turen, maskiert und unmaskiert, Verleitungen, ver-
schiedenen Höhen und Tiefen mit unterschiedlichem
Schwierigkeitsgrad.
Für Gewichte und Sprengstofftypen gelten Nummer 12.9
Nummer 1 Buchstabe b sowie Anlage 12-D des Anhangs des
Durchführungsbeschlusses C(2015)8005
- verschiedene Anzeigemöglichkeiten (Sitz, Platz, Steh,
Einfrieren oder Fixieren)
- Festigen des Erlernten
666666
- Schulung in Bereichen, die dem zukünftigen jeweiligem
Arbeitsumfeld Rechnung trägt sowie unabhängig vom
Einsatzbereich.
242448


1.2 Hundeführer

Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhundeführer
der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
121 + 2
Hund allgemein „Kynologie"
(Ethologie, Anatomie, Haltung, Ausbildung)
- vom Wolf zum Haushund
- vom Welpen zum Senior
- vom Haltungshund zum Arbeits-/Diensthund bis zum
Hund im Ruhestand
- Hunderassen (Unterschiede)
- Anatomie/Physiologie/Riechorgan
- Ernährung/Fütterung/Ausscheidungsverhalten
- Allergien, Hundekrankheiten
- Besuch beim Tierarzt
- erforderliche Impfungen, Impfpass, Heimtierausweis
- Haltung im Haus/Zwinger/am Arbeitsplatz/beim Transport
- Ausdrucksverhalten, Mimik, Gestik, Beschwichtigungs-
signale
- Reize und „Triebe" (Motivationen), Impulse, Meide-
verhalten
- Dominanzverhalten/„Rangordnung"
- klassische/operante (instrumentelle) Konditionierungs-
arten
- Spielen
- Hilfsmittel (z. B. Clicker, Ball, Beißwurst, Kong, Leckerli,
Target-Stick)
- Leinenführung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter)
- Lernverhalten/Erziehung
- Freies Formen
- positive und negative Verstärker
- Grundkommandos (siehe Erstschulung Sprengstoff-
spürhunde, Gehorsam)
171717
Lehrgang „Erste Hilfe beim Hund"
- Schulungen von einer anerkannten Hilfsorganisation
(z. B. DRK, ASB, MHD, JUH) oder einem Tierarzt
555
Spürhund speziell - Odorologie
- Verleitungen
- Such- und Anzeigeverhalten von Hunden überwachen
und bewerten, auffälliges Verhalten erkennen sowie
darauf angemessen reagieren
- Kondition, Erschöpfungsanzeichen
- Motivationsmöglichkeiten (z. B. akustisches Lob, Be-
rührung, Futter, Spiel)
- Erkennen des Hundeverhaltens
- Bestätigungsarten
- Einleitung von Maßnahmen nach dem am Einsatzort
gültigen Alarmplan
666
Rechtsgrundlagen Nicht abschließende Aufzählung:
- Grundgesetz
- Tierschutzgesetz
- Tierschutz-Hundeverordnung
- Landeshundegesetze (Gesetz über das Halten von
Hunden)
- Straßenverkehrsordnung (§§ 23, 28 Absatz 1)
- Luftsicherheitsgesetz
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- Durchführungsbeschluss C(2015)8005
- Versicherungs- und Haftungsrecht
444
- Im Übrigen auch: LBA-Handlungsvorgabe „Vorbereitung
der durch Sprengstoffspürhunde-Teams abzusuchenden
Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der
Absuche" (Standard 2)
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Sprengstoff- Rechtsvorschriften (z. B. SprenG, SprengV, SprengLR,
GGBefG, ADR)
- Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengzubehör
- USBV, KSBV
- Umgang mit Sprengstoffen
- (Ab-)Dampfdruck
333
Alternativ: Befähigungsschein nach § 20 SprengG
- Kontaminationen durch Sprengstoffe und deren Vermei-
dung nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des
Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005
sowie Nummer 12.9.3.6 des Anhangs der Durchführungs-
verordnung (EU) 2015/1998
111
Kontrollverfahren zur Sprengstoffdetektion - andere Kontrollmethoden: ETD, X-Ray, REST, PHS,
EDS, VCK, SED
- Luft(fracht)sicherheitsprogramme
222
- interne Betriebsverfahren in den spezifischen Bereichen
des jeweiligen Standards: zum Beispiel Vorgaben der
Beteiligten der sicheren Lieferkette,
Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen.
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Verstecke/Anlegen von Suchen in
Bereichen des jeweiligen Standards
Jeweils an den Standard sowie an den spezifischen
Kontrollbereich angepasst:
- Kontaminationen nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buch-
stabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses
C(2015)8005,
- Versteckmöglichkeiten,
- Maskierungen,
- verborgene oder maskierte Stoffe,
- Praxis in der vorgesehenen Arbeitsumgebung,
- Vermeidung von Kontaminierung,
- Schulungshilfen,
- Dokumentation.
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1.3 Sprengstoffspürhunde-Team

Thema Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde-Teams
der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2)
des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
UE
121 + 2
Teamgewöhnung- Kennenlernen
- Beobachten
- Vertrauen aufbauen
- jeweilige Verhaltensweisen kennenlernen
- Führigkeit
- Teamarbeit
404040
Der eigene Hund - Such- und Anzeigeverhalten beim eigenen Hund
überwachen und bewerten
- auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen
reagieren
- Erschöpfungs-/Stressanzeichen beim eigenen Hund
erkennen sowie adäquate Reaktion darauf
- Kontrollmethodik zur angemessenen Sicherstellung, dass
Sprengstoffe entsprechend den Vorgaben nach
Nummer 12.9 Nummer 4. i. V. m. Anlage 12-D des
Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005
vom Sprengstoffspürhund erkannt werden
- Motivations/-Bestätigungsarten am eigenen Hund
auswählen und anwenden (zum Beispiel Stimme,
Berührung, Futter, Spiel)
100100100
Einsatz mit dem Sprengstoffspürhund Jeweils an den Standard und den spezifischen
Kontrollbereich angepasst:
- Eigensicherung,
- Gefahrenanalyse,
- Einsatzvorbereitung,
- Einsatzmethodik,
- Grob- und Feinsuche (geführt/ungeführt), Stöbern,
- Stressfaktoren und -signale beim Hund,
- Absuchstruktur/Kontrollmethodik zum Erkennen, welche
Gegenstände oder Bereiche noch zu kontrollieren
sind bzw. welche Bereiche bereits kontrolliert wurden
(Nummer 12.9.8 des Anhangs des Durchführungs-
beschlusses C(2015)8005,
- Einsatzdokumentation,
- Anlage 12-H nach Nummer 12.9.8 des Durchführungs-
beschlusses C(2015)8005,
- Lagebeurteilung (zum Beispiel Umgebung, Einsatz,
Hund, Taktik, Erfolgsmessung, Reaktion),
- Detektionsfähigkeit nach Nummer 12.9.6 des Durchfüh-
rungsbeschlusses C(2015)8005,
- Abzug des Sprengstoffspürhundes aus der Kontrolle,
- Einleitung von Maßnahmen nach dem jeweils gültigen
Alarmplan.
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2. Schulungsinhalte der Wiederholungsschulungen

 
Die oben genannten Lehrinhalte der Erstschulung sind im Rahmen von Wiederholungsschulungen erneut zu vermitteln. Die Inhalte der Wiederholungsschulungen sind auf Grundlage der aktuellen Sicherheitsentwicklungen und nach dem jeweiligen Bedarf des Sprengstoffspürhundes, dem Hundeführer und des Sprengstoffspürhunde-Teams auszuwählen und zu schulen.



 

Zitierungen von Anlage 4 LuftSiSchulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 LuftSiSchulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LuftSiSchulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 LuftSiSchulV Schulungsumfang und Schulungsinhalt
... 120 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Die Schulungsinhalte richten sich nach Anlage 4 . (2) Ein Hundeführer, der zum Führen eines freilaufenden ... die mindestens 45 Unterrichtseinheiten umfasst. Die Schulungsinhalte richten sich nach Anlage 4 . (3) Ein Sprengstoffspürhunde-Team, das nach Nummer 12.9.1.6 des Anhangs ... 194 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Die Schulungsinhalte richten sich nach Anlage 4 . (4) Die zuständige Luftsicherheitsbehörde kann in den Fällen von Absatz ... von Absatz 1 bis 3 bereits absolvierte Schulungen anerkennen, soweit diese mit den Inhalten der Anlage 4 übereinstimmen und nachgewiesen ...