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Anlage 4 - Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV)
Artikel 1 V. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2368 (Nr. 52); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 320
Geltung ab 22.12.2022; FNA: 310-4-22 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Geltung ab 22.12.2022; FNA: 310-4-22 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
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Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3) Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Anlage 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Zitierungen von Anlage 4 ZVFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 ZVFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZVFV Einführung von Formularen
... nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung werden die Formulare der Anlagen 4 und 5 eingeführt. (4) Für die Aufstellung von Forderungen werden folgende ...
§ 2 ZVFV Nutzung der Formulare
... Die Formulare der Anlagen 1 bis 5 sind ausschließlich für die folgenden Zwecke verbindlich: 1. das ... Anträge nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung, 3. die Formulare der Anlagen 4 und 5 für Anträge nach § 829 der Zivilprozessordnung und für Anträge nach ... beizufügen. (4) Für Anträge nach § 1 Absatz 3 ist dem Formular der Anlage 4 beizufügen: 1. das Formular der Anlage 5, 2. das Formular der Anlage 7, ...
Anlage 4 ZVFV (zu § 1 Absatz 3) Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
... 2022 I S. 2387 - 2389, PDF öffnet in neuem Fenster ) ...
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