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Anlage 5 - Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)

V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 2129-63-2 Umweltschutz
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Anlage 5 (zu § 16 Absatz 2) Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen


Anlage 5 wird in 3 Vorschriften zitiert

1.
Name, Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse der kontobevollmächtigten Person,

2.
Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland der kontobevollmächtigten Person,

3.
Art, Gültigkeit sowie Nummer des Ausweisdokuments der kontobevollmächtigten Person,

4.
Erklärung des Kontoinhabers, aus der hervorgeht, dass der Kontoinhaber eine bestimmte Person zur kontobevollmächtigten Person bestimmen will,

5.
eines der folgenden Dokumente zum Nachweis der Identität und des ständigen Wohnsitzes der bestimmten kontobevollmächtigen Person:

a)
Personalausweis, ausgestellt von einem Staat, der Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, oder Reisepass,

b)
Erklärung der lokalen Behörden, die den ständigen Wohnsitz der kontobevollmächtigten Person bestätigt, sofern der ständige Wohnsitz nicht aus den Angaben gemäß Buchstabe a ersichtlich ist,

6.
Führungszeugnis der bestimmten kontobevollmächtigten Person.



 

Zitierungen von Anlage 5 BEHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 BEHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BEHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 BEHV Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen (vom 27.06.2023)
... Person, wenn der Kontoinhaber der zuständigen Behörde die in der Anlage 5 zu dieser Verordnung vorgesehenen Angaben übermittelt hat. Bei einer ... Person, wenn der Kontoinhaber der zuständigen Behörde die in der Anlage 5 Nummer 1, 2, 3 und 4 zu dieser Verordnung vorgesehenen Angaben übermittelt hat. Sofern eine ... und richtig sind, ist abweichend von Satz 1 die Übermittlung von Angaben gemäß der Anlage 5 Nummer 5 und 6 zu dieser Verordnung durch den Kontoinhaber an die zuständige Behörde nicht ...
§ 30 BEHV Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
... erforderliche personenbezogene Daten: 1. Name und Vorname nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 2. Art, Nummer und Gültigkeitsdatum des Ausweisdokuments ... 2. Art, Nummer und Gültigkeitsdatum des Ausweisdokuments nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland nach den Anlagen 2, ... Verordnung; 3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 4. Adressdaten nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser ... Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 4. Adressdaten nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 5. Kontaktinformationen nach den Anlagen 2 und 5 zu dieser ... 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 5. Kontaktinformationen nach den Anlagen 2 und 5 zu dieser Verordnung; 6. Nachweis über die Inhaberschaft über ein offenes ... 7. Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes nach den Anlagen 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 8. Führungszeugnis nach den Anlagen 3 und 5 zu dieser ... Anlagen 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 8. Führungszeugnis nach den Anlagen 3 und 5 zu dieser Verordnung; 9. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Anlagen 2, 3 und 4 ...
Anlage 1 BEHV (zu § 10 Absatz 2) Kontoarten
... 11 bis 18, 21 bis 27 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5 Handelskonto Natürliche oder juristische Person oder ... 11 bis 18, 21 bis 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 Löschungskonto Eröffnung ohne Antrag durch die ... 18, 20 bis 22, 24 und 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5  ...