Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 5 - Verpackungsgesetz (VerpackG)

Artikel 1 G. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2234 (Nr. 45); zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Geltung ab 01.01.2019, abweichend siehe Artikel 3; FNA: 2129-61 Umweltschutz
| |

Anlage 5 (zu § 6) Kennzeichnung von Verpackungen



1. Nummern und Abkürzungen1 für Kunststoffe
StoffAbkürzungNummer
Polyethylenterephthalat PET1
Polyethylen hoher Dichte HDPE2
PolyvinylchloridPVC3
Polyethylen niedriger Dichte LDPE4
PolypropylenPP5
PolystyrolPS6
  7
  8
  9
  10
  11
  12
  13
  14
  15
  16
  17
  18
  19
2. Nummern und Abkürzungen1 für Papier und Pappe
StoffAbkürzungNummer
WellpappePAP20
Sonstige Pappe PAP21
PapierPAP22
  23
  24
  25
  26
  27
  28
  29
  30
  31
  32
  33
  34
  35
  36
  37
  38
  39
3. Nummern und Abkürzungen1 für Metalle
StoffAbkürzungNummer
StahlFE40
AluminiumALU41
  42
  43
  44
  45
  46
  47
  48
  49
4. Nummern und Abkürzungen1 für Holzmaterialien
StoffAbkürzungNummer
HolzFOR50
KorkFOR51
  52
  53
  54
  55
  56
  57
  58
  59
5. Nummern und Abkürzungen1 für Textilien
StoffAbkürzungNummer
BaumwolleTEX60
JuteTEX61
  62
  63
  64
  65
  66
  67
  68
  69
6. Nummern und Abkürzungen1 für Glas
StoffAbkürzungNummer
Farbloses Glas GL70
Grünes Glas GL71
Braunes Glas GL72
  73
  74
  75
  76
  77
  78
  79
7. Nummern und Abkürzungen1 für Verbundstoffe
StoffAbkürzung2Nummer
Papier und Pappe/verschiedene Metalle  80
Papier und Pappe/Kunststoff  81
Papier und Pappe/Aluminium  82
Papier und Pappe/Weißblech  83
Papier und Pappe/Kunststoff/Aluminium  84
Papier und Pappe/Kunststoff/Aluminium/Weißblech  85
  86
  87
  88
  89
Kunststoff/Aluminium 90
Kunststoff/Weißblech 91
Kunststoff/verschiedene Metalle  92
  93
  94
Glas/Kunststoff 95
Glas/Aluminium 96
Glas/Weißblech 97
Glas/verschiedene Metalle  98
  99
1 Nur Großbuchstaben verwenden.
2 Bei Verbundstoffen C plus Abkürzung des Hauptbestandteils angegeben (C/ ).






 

Frühere Fassungen von Anlage 5 VerpackG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.07.2021Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1699

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 5 VerpackG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 VerpackG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VerpackG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 VerpackG Kennzeichnung zur Identifizierung des Verpackungsmaterials
... können zur Identifizierung des Materials, aus dem sie hergestellt sind, mit den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung von ... und Abkürzungen gekennzeichnet werden. Die Verwendung von anderen als den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien ist nicht ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1699
Artikel 1 VerpackGuaÄndG Änderung des Verpackungsgesetzes
... Absatz 1 Satz 1 festgelegte Schwermetallgrenzwert nicht für Glasverpackungen gilt Anlage 5 (zu § 6) Kennzeichnung von Verpackungen". 2. Dem § 1 Absatz 3 wird ... Angabe „(EU) 2020/1677 (ABl. L 379 vom 13.11.2020, S. 3)" ersetzt. 35. In Anlage 5 wird jeweils das Wort „Polyethylenterephtalat" durch das Wort ...