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Anlage 5 - Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV)

V. v. 11.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 9
Geltung ab 16.01.2024; FNA: 7610-23-3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

Anlage 5 (zu § 9 Absatz 1) Formular WpI-AV Anzeige über die Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung (Anzeige nach § 24 Absatz 2 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes)


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Formular (BGBl. 2024 I Nr. 9 S. 35)


Formular (BGBl. 2024 I Nr. 9 S. 36)


Formular (BGBl. 2024 I Nr. 9 S. 37)


Formular (BGBl. 2024 I Nr. 9 S. 38)


Formular (BGBl. 2024 I Nr. 9 S. 39)


Formular (BGBl. 2024 I Nr. 9 S. 40)


 
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Zitierungen von Anlage 5 WpI-InhKontrollV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 WpI-InhKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpI-InhKontrollV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 WpI-InhKontrollV Anzeige der Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung
... „Anzeige über die Aufgabe oder Verringerung einer bedeutenden Beteiligung" nach Anlage 5 anzuzeigen. Auf die Anzeigen nach Satz 1 ist § 5 Absatz 1 Satz 4 entsprechend ...