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Anlage - Hämophilieregister-Verordnung (DHRV)

Anlage (zu § 28) Gebührenverzeichnis



Das Paul-Ehrlich-Institut erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen folgende Gebühren:

1.allgemeine Auskünfte nach § 21350 Euro,
2.Genehmigung des Antrags auf Datenverarbeitung einschließlich
der Bereitstellung der Daten nach § 25 Absatz 5 und 9
3.500 Euro.


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