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Anlage - Schwarmfinanzierungsdienstleister-Prüfungsverordnung (SchwarmfdPV)

V. v. 17.05.2022 BGBl. I S. 852 (Nr. 19)
Geltung ab 01.07.2022; FNA: 4110-4-24 Börsenvorschriften

Anlage (zu § 17 Absatz 1) Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1



Im nachfolgend aufgeführten Fragebogen sind folgende Abkürzungen für die Prüfungsfeststellungen in der Spalte „Feststellung" zu verwenden:

-: Die Vorschrift ist nicht einschlägig.

0: Die rechtlichen Vorgaben wurden im gesamten Berichtszeitraum eingehalten.

1: Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums beseitigt wurde.

2: Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein Mangel aufgetreten, der nicht beseitigt werden kann.

3: Bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ist ein behebbarer Mangel aufgetreten, der bis zum Ende des Prüfungszeitraums nicht beseitigt wurde.

4: Bei der Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wurden sonstige Erkenntnisse gewonnen, die sich auf die fehlende oder nicht vollständige Berücksichtigung der durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) vorgenommenen und veröffentlichten Auslegung beziehen, ohne dass zugleich ein Mangel bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben aufgetreten ist.

Tritt ein Mangel auf, der bereits bei der letzten Prüfung vorgelegen hat, ist dieser mit dem Symbol * zu kennzeichnen.

Fragebogen gemäß § 17 Absatz 1 SchwarmfdPV


Schwarmfinanzierungsdienstleister:

Berichtszeitraum:

Prüfungszeitraum:

Prüfungsstichtag:

Prüfungsfeststellungen:

Nr. VorschriftPrüfungsgebietFeststellungFundstelle
(Prüfungsbericht)
Pflichten nach der Verordnung (EU) 2020/1503

1Artikel 3
Abs. 1
Niederlassung in Union   
2Artikel 3
Abs. 2
Ehrliches, redliches und professionelles Erbringen der
Schwarmfinanzierungsdienstleistungen im bestmöglichen
Kundeninteresse
  
3Artikel 3
Abs. 3
Verbot von Vorteilen für die Weiterleitung von Kundenauf-
trägen zu bestimmten Schwarmfinanzierungsangeboten
  
4Artikel 3
Abs. 4 und 5
Vorschläge für bestimmte Schwarmfinanzierungsprojekte   
5Artikel 3
Abs. 6
Einsatz von Zweckgesellschaften   
6Artikel 4 Geschäftsleitung  
7Artikel 5 Sorgfältige Prüfung   
8Artikel 6 Kreditportfolioverwaltung  
9Artikel 7 Beschwerdebearbeitung  
10Artikel 8 Interessenkonflikte  
11Artikel 9 Auslagerung  
12Artikel 10 Erbringung von Dienstleistungen zur Verwahrung des Kun-
denvermögens und von Zahlungsdiensten
  
13Artikel 11 Aufsichtliche Kapitalanforderungen   
14 Artikel 15
Abs. 3
Anzeige wesentlicher Änderungen   
15Artikel 16
Abs. 1 und 3
Berichterstattung  
16Artikel 18
Abs. 1 und 4
Grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung   
17Artikel 19 Kundeninformationen  
18Artikel 20 Ausfallquoten  
19Artikel 21 Geeignetheit  
20Artikel 22
Abs. 2 bis 7
Vorvertragliche Bedenkzeit   
21Artikel 23
Abs. 1 bis 4,
6 bis 9 und
11 bis 16
Anlagebasisinformationsblatt  
22Artikel 24
Abs. 1 bis 4
und 6 bis 8
Anlagebasisinformationsblatt auf Ebene der Plattform   
23Artikel 25 Forum  
24Artikel 26 Aufzeichnungen  
25Artikel 27
Abs. 1 bis 3
Marketingmitteilungen  
26Anhang I Inhalte Anlagebasisinformationsblatt   
27Anhang II Kundeneinstufung  
Grenzüberschreitende Dienstleistung

28Wurden im Berichtszeitraum grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungs-
dienstleistungen erbracht?
ja/
nein:
 
Sonstiges

29§ 32f Abs. 5
WpHG
Durch die Bundesanstalt festgelegte Prüfungsschwerpunkte ja/
nein:
 
 Erläuterungen zu Nummer 29:
30Weitere Feststellungen, die für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
erbrachten Schwarmfinanzierungsdienstleistungen von Bedeutung und
nicht durch die Nummern 1 bis 29 abgedeckt sind
ja/
nein:
 
 Erläuterungen zu Nummer 30:
31Kurze Beschreibung der identifizierten Mängel und der Vorschriften, gegen die ein Verstoß vorliegt, insbeson-
dere unter Berücksichtigung der seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der ESMA
vorgenommenen und veröffentlichten Normauslegung: