Anlage - Terminvermittlungsinformationen-Gebührenverordnung (TermVInfGebV)

V. v. 24.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 291
Geltung ab 01.10.2024; FNA: 860-5-92 Sozialgesetzbuch

Anlage



Abschnitt 1 Gebühren und Auslagen für das Zertifizierungsverfahren


Nummer Gebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
1.1Einrichtung des Zugangs zum Zertifizierungsportal 34,00 €
1.2Ergebnisprüfung für Neu-, Re- und Erweiterungszertifizierung einschließlich der
automatischen Rezertifizierung
1.222,10 €
1.3Sichtprüfung für Neu-, Re- und Erweiterungszertifizierung (pro Sichtprüfungstermin)
einschließlich der automatischen Rezertifizierung
681,04 €
1.4Entzug der Zulassung 4.000,00 €
1.5 Herstellung von Abschriften und Ausdrucken  
je DIN A4-Kopie Schwarz/Weiß 0,10 €
je DIN A3-Kopie Schwarz/Weiß 0,15 €
je DIN A4-Farbkopie 0,50 €
je DIN A3-Farbkopie 0,75 €
1.6Herstellung von Kopien auf sonstigen Datenträgern in voller Höhe
1.7Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs Bis zur Höhe der für
den angefochtenen
Verwaltungsakt
festgesetzten
Gebühr; mindestens
68,00 €, höchstens
350,00 €
1.8Aufwand für besondere Verpackung und besondere Beförderung in voller Höhe


Abschnitt 2 Gebühren und Auslagen für die Anbindung des Nutzers der Schnittstelle an den 116117 Terminservice


NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
2.1Einrichtung des Zugangs eines Nutzers der Schnittstelle im 116117 Terminservice 811,59 €
2.2Erstellung des Schlüsselmaterials 67,63 €
2.3Übergabe des Schlüsselmaterials 67,63 €
2.4Anbindung und Test nach tatsächlichem Aufwand 67,63 €
je angefangene
Stunde
2.5Sperrung des Zugangs 135,27 €


Abschnitt 3 Gebühren und Auslagen für die Nutzung der Schnittstelle


NummerGebühren- oder Auslagentatbestand Gebühren/Auslagen
3.1Transaktion „Suchen", „Buchen", „Absagen" oder „Vermittlungscode anfordern"
nach § 5 Absatz 1
Je 0,0385 €




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