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Anlage - Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG)

Artikel 10 G. v. 04.05.2021 BGBl. I S. 882, 925 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 16; FNA: 404-34 Nebengesetze zum Familienrecht
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Anlage (zu § 8 Absatz 1)



Stufe 1


Vermögensstatus
des Betreuten
Gewöhnlicher Aufenthaltsort
des Betreuten
Nr.Dauer der Betreuung Monatliche
Pauschale
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 1.1.1.1In den ersten zwölf
Monaten
233,00 €
1.1.1.2Ab dem 13. Monat 115,00 €
Andere Wohnform 1.1.2.1In den ersten zwölf
Monaten
325,00 €
1.1.2.2Ab dem 13. Monat 192,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 1.2.1.1In den ersten zwölf
Monaten
208,00 €
1.2.1.2Ab dem 13. Monat 98,00 €
Andere Wohnform 1.2.2.1In den ersten zwölf
Monaten
247,00 €
1.2.2.2Ab dem 13. Monat 144,00 €


Stufe 2


Vermögensstatus
des Betreuten
Gewöhnlicher Aufenthaltsort
des Betreuten
Nr.Dauer der Betreuung Monatliche
Pauschale
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 2.1.1.1In den ersten zwölf
Monaten
305,00 €
2.1.1.2Ab dem 13. Monat 155,00 €
Andere Wohnform 2.1.2.1In den ersten zwölf
Monaten
427,00 €
2.1.2.2Ab dem 13. Monat 250,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 2.2.1.1In den ersten zwölf
Monaten
275,00 €
2.2.1.2Ab dem 13. Monat 130,00 €
Andere Wohnform 2.2.2.1In den ersten zwölf
Monaten
324,00 €
2.2.2.2Ab dem 13. Monat 190,00 €




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Frühere Fassungen von Anlage VBVG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2026Artikel 1 Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025)
vom 07.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 109
aktuell vorher 01.01.2023Artikel 8 Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften
vom 24.06.2022 BGBl. I S. 959
aktuellvor 01.01.2023Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.