Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.07.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts aus dem Beamten- oder Richterverhältnis (BSGWidVertrAnO)

A. v. 18.05.2017 BGBl. I S. 1295 (Nr. 31); aufgehoben durch § 6 A. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 1073
Geltung ab 01.06.2017; FNA: 2030-14-218 Beamte
|
Eingangsformel
§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden
§ 2 Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 126 Absatz 3 Satz 2 und § 127 Absatz 3 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) in Verbindung mit § 46 des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) ordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern an:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Erlass von Widerspruchsbescheiden


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Befugnis, Widerspruchsbescheide in beamtenrechtlichen und richterdienstrechtlichen Angelegenheiten von Beschäftigten des Bundessozialgerichts zu erlassen, wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen, soweit es die Maßnahme getroffen hat.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Richterverhältnis



Die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei Klagen von Beschäftigten des Bundessozialgerichts aus dem Beamten- oder dem Richterverhältnis wird dem Bundesverwaltungsamt übertragen, soweit dieses nach § 1 zur Entscheidung über den Widerspruch befugt ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales behält sich vor, im Einzelfall die Prozessvertretung selbst wahrzunehmen.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Juni 2017 BSGZustAnO

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft.


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

In Vertretung Thorben Albrecht



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed