Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 02.08.2026
Straftaten gemäß
Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:
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- Terrorismus,
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- Menschenhandel,
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- sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie,
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- illegaler Handel mit Drogen oder psychotropen Stoffen,
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- illegaler Handel mit Waffen, Munition oder Sprengstoffen,
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- Mord, schwere Körperverletzung,
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- illegaler Handel mit menschlichen Organen oder menschlichem Gewebe,
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- illegaler Handel mit nuklearen oder radioaktiven Substanzen,
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- Entführung, Freiheitsberaubung oder Geiselnahme,
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- Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
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- Flugzeug- oder Schiffsentführung,
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- Vergewaltigung,
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- Umweltkriminalität,
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- organisierter oder bewaffneter Raub,
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- Sabotage,
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- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.
interne Verweise
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