Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung - MiLoV4)

V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 321
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 802-5-6-4 Tarifvertrag und Mindestarbeitsbedingungen
Eingangsformel
§ 1 Höhe des Mindestlohns
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 11 des Mindestlohngesetzes vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) verordnet die Bundesregierung:

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 1 Höhe des Mindestlohns



Der Mindestlohn beträgt

1.
ab 1. Januar 2024 12,41 Euro brutto je Zeitstunde,
2. ab 1. Januar 2025 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister für Arbeit und Soziales

Hubertus Heil



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed