Bezirkspersonalräte werden bei den folgenden militärischen Dienststellen gebildet, die den Behörden der Mittelstufe nach
§ 4 Absatz 1 Nummer 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes entsprechen:
- 1.
- Kommando Heer,
- 2.
- Kommando Luftwaffe,
- 3.
- Marinekommando,
- 4.
- Kommando Streitkräftebasis,
- 5.
- Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr,
- 6.
- Kommando Cyber- und Informationsraum und
- 7.
- Territoriales Führungskommando der Bundeswehr.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.