Auf Grund des
§ 41a Absatz 5 des Bundeswaldgesetzes vom
2. Mai 1975 (BGBl. I S. 1037), § 41a Absatz 5 zuletzt geändert durch
Artikel 413 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:
Die Bundeswaldinventur ist nach einem einheitlichen terrestrischen Stichprobenverfahren mit gleichmäßig systematischer Stichprobenverteilung über das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in dem nach
§ 2 Satz 1 der Zweiten Bundeswaldinventur-Verordnung vom
28. Mai 1998 (BGBl. I S. 1180) eingerichteten 4x 4 km-Quadratverband durchzuführen. Verdichtungen sind nach Maßgabe der Anlage vorzunehmen.
An den Stichprobenpunkten werden nachstehende Grunddaten gemessen oder beschrieben:
- 1.
- Betriebsart,
- 2.
- Eigentumsart,
- 3.
- Waldstruktur,
- 4.
- Baumarten,
- 5.
- Alter,
- 6.
- Baumdurchmesser,
- 7.
- Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen,
- 8.
- Geländemerkmale,
- 9.
- besondere Baummerkmale,
- 10.
- Totholz,
- 11.
- Landnutzung vor oder nach Wald.
Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Quartals in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Juli 2019.
Der Bundesrat hat zugestimmt.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft
Julia Klöckner
Das Stichprobengrundnetz im 4x 4 km-Quadratverband ist wie folgt zu verdichten:
Auf einen 2,83x 2,83 km-Quadratverband in
- -
- Bayern im Bereich der Regierungsbezirke Schwaben und Mittelfranken,
- -
- Niedersachsen in den Wuchsgebieten Niedersächsischer Küstenraum und Mittel-Westniedersächsisches Tiefland,
- -
- Thüringen.
Auf einen 2x 2 km-Quadratverband in
- -
- Baden-Württemberg,
- -
- Berlin,
- -
- Brandenburg,
- -
- Mecklenburg-Vorpommern,
- -
- Nordrhein-Westfalen,
- -
- Rheinland-Pfalz,
- -
- Saarland,
- -
- Sachsen,
- -
- Sachsen-Anhalt,
- -
- Schleswig-Holstein.
Sowohl der 2,83x 2,83 km-Quadratverband wie auch der 2x 2 km-Quadratverband sind nach der folgenden Abbildung in das 4x 4 km-Grundnetz einzupassen: