Artikel 3 - Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem Umweltauditgesetz an die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (UAGRAnpV k.a.Abk.)

V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2727 (Nr. 67); Geltung ab 22.12.2011
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Artikel 3 Änderung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Absatz 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 22. Dezember 2011 UAGOWiZustV § 1

In § 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Absatz 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 557) werden nach der Angabe „(BGBl. I S. 3490)" ein Komma und die Wörter „das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2509) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt und die Wörter „geändert durch die Verordnung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2427)" durch die Wörter „die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2727) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem Umweltauditgesetz an die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 UAGRAnpV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UAGRAnpV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 221 10. ZustAnpV Änderung der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt
... auf das Bundesverwaltungsamt vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 557), die durch Artikel 3 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2727) geändert worden ist, werden die ...


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