Eingangsformel - Beitragssatzverordnung 2012 (BSV 2012)

Eingangsformel



Auf Grund des § 160 Nummer 1 in Verbindung mit § 158 Absatz 1 bis 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, von denen § 158 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe a des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242), Absatz 2 zuletzt durch Artikel 5 Nummer 3 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742) und Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 25 Buchstabe b des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3242) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:



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