§ 1 - Beitragssatzverordnung 2012 (BSV 2012)

§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung



Der Beitragssatz für das Jahr 2012 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,6 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,0 Prozent.



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