Anhang 4 - Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung (SZWEG k.a.Abk.)

Anhang 4 zu Artikel 1 Nummer 11



Anlage VIII

Gültig ab 1. Januar 2012

Anwärtergrundbetrag


(Monatsbeträge in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss
des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt
Grundbetrag
A 2 bis A 4 830,56
A 5 bis A 8 953,99
A 9 bis A 11 1.008,38
A 12 1.151,69
A 13 oder R 1 1.219,68




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