Artikel 3 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 3 Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2015 SGB III § 22, § 131, mWv. 1. Januar 2014 § 132

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2015

 
a)
Die Angabe zu § 131 wird wie folgt gefasst:

„§ 131 (weggefallen)".

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2014

 
b)
Die Angabe zu § 132 wird wie folgt gefasst:

„§ 132 (weggefallen)".

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2015

2.
In § 22 Absatz 4 Satz 1 Nummer 5 werden die Wörter „und Leistungen nach § 131" gestrichen.

3.
§ 131 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2014

4.
§ 132 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 EinglVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 51 EinglVerbG Inkrafttreten
... 2012 in Kraft. (6) Artikel 7 tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. (7) Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (8) Artikel 3 ... 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 4 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. (8) Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 bis 3 sowie Artikel 5 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 2 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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