Das
Sechste Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Februar 2002 (BGBl. I S. 754, 1404, 3384), das zuletzt durch Artikel
6 des Gesetzes vom
5. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2458) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 9 Buchstabe b wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- bb)
- Nummer 10 wird aufgehoben.
- b)
- Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- 2.
- In § 21 Absatz 4 Satz 2 Buchstabe d werden die Wörter „§ 66 Absatz 1 oder § 106" durch die Wörter „§ 62 Absatz 1 oder § 124" ersetzt.
- 3.
- In § 58 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 Buchstabe d werden die Wörter „§ 66 Absatz 1 Satz 1 oder § 106" durch die Wörter „§ 62 Absatz 1 oder § 124" ersetzt.
- 4.
- § 163 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 6 wird die Angabe „§ 179" durch die Angabe „§ 106" ersetzt.
- b)
- In Absatz 9 Satz 1 wird jeweils die Angabe „§ 421j" durch die Angabe „§ 417" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2015
-
- c)
- Absatz 9 wird aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 5.
- § 168 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 8 wird die Angabe „§ 421j" durch die Angabe „§ 417" ersetzt.
- b)
- In Nummer 9 wird die Angabe „§ 421j Abs. 6" durch die Angabe „§ 417 Absatz 6" ersetzt.
abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2015
- 6.
- § 168 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 7 Buchstabe b wird das Komma am Ende durch einen Punkt ersetzt.
- b)
- Die Nummern 8 und 9 werden aufgehoben.
Ende abweichendes Inkrafttreten
- 7.
- § 196 Absatz 4 wird aufgehoben.
- 8.
- In § 237 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe „§ 119" durch die Angabe „§ 138" ersetzt.
- 9.
- In § 319c Satz 1 wird die Angabe „§ 434r" durch die Angabe „§ 439" ersetzt.
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579