Anlage I (
Bundesbesoldungsordnungen A und B) des
Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2842) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Besoldungsgruppe B 2 wird bei der Amtsbezeichnung „Direktor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit" der Zusatz wie folgt gefasst:
- „-
- als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches -".
- 2.
- In der Besoldungsgruppe B 3 wird bei der Amtsbezeichnung „Direktor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit" der Zusatz wie folgt gefasst:
- „-
- als Leiter eines großen und bedeutenden Bereiches -".
- 3.
- In der Besoldungsgruppe B 5 wird der Amtsbezeichnung „Oberdirektor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit" der Zusatz „- als Geschäftsführer -" angefügt.
- 4.
- In der Besoldungsgruppe B 6 wird der Amtsbezeichnung „Oberdirektor bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit" der Zusatz „- als Geschäftsführer -" angefügt.
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489