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Artikel 42 - Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (EinglVerbG k.a.Abk.)

Artikel 42 Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung


Artikel 42 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Mai 2011 ArGV § 12a, § 12d

Die Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2691) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 12a wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Staatsangehörige der Staaten, die nach dem Vertrag vom 25. April 2005 über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union (BGBl. 2006 II S. 1146) der Europäischen Union beigetreten sind, wird eine Arbeitsberechtigung erteilt, sofern sie für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten im Bundesgebiet zum Arbeitsmarkt zugelassen waren."

b)
Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Haben Staatsangehörige nach Absatz 1 Familienangehörige, wird diesen eine Arbeitsberechtigung erteilt, wenn sie mit dem Arbeitnehmer einen gemeinsamen Wohnsitz im Bundesgebiet haben. Familienangehörige sind der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die Verwandten in absteigender Linie, die noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben oder denen der Staatsangehörige nach Absatz 1 Unterhalt gewährt."

c)
Absatz 4 wird aufgehoben.

2.
§ 12d wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 42 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 42 EinglVerbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EinglVerbG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 51 EinglVerbG Inkrafttreten
... 8 am 1. April 2012 in Kraft. (2) Artikel 1 Nummer 9, Artikel 13, Artikel 14 und Artikel 42 treten mit Wirkung vom 1. Mai 2011 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 1 bis 6, Nummer 8 und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts
V. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1499
Artikel 3 AuslBeschRÄndV Änderung der Arbeitsgenehmigungsverordnung
... Arbeitsgenehmigungsverordnung vom 17. September 1998 (BGBl. I S. 2899), die zuletzt durch Artikel 42 des Gesetzes vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt ...