Artikel 6 - GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 6 Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 KHG § 17a, § 10, § 17, § 17b

Das Krankenhausfinanzierungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 534) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 10 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Für die Veröffentlichung der Ergebnisse gilt § 17b Absatz 2 Satz 8 entsprechend."

1a.
Dem § 17 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„Eine Einrichtung, die in räumlicher Nähe zu einem Krankenhaus liegt und mit diesem organisatorisch verbunden ist, darf für allgemeine, dem Versorgungsauftrag des Krankenhauses entsprechende Krankenhausleistungen keine höheren Entgelte verlangen, als sie nach den Regelungen dieses Gesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung zu leisten wären. Für nichtärztliche Wahlleistungen gilt § 17 Absatz 1, 2 und 4 des Krankenhausentgeltgesetzes entsprechend."

2.
Dem § 17a Absatz 4b wird folgender Satz angefügt:

„Für die Veröffentlichung der Ergebnisse gilt § 17b Absatz 2 Satz 8 entsprechend."

3.
In § 17b Absatz 2 Satz 8 werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter „die der Kalkulation zugrunde liegenden Daten einzelner Krankenhäuser sind vertraulich" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 6 GKV-VStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 GKV-VStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-VStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 13 LSV-NOG Folgeänderungen weiterer Gesetze und Verordnungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. April 1991 (BGBl. I S. 886), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983) geändert worden ist, werden die ...


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