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Artikel 14 - GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2983 (Nr. 70); zuletzt geändert durch Artikel 8a G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse


Artikel 14 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 KKInsoHaftV § 2

§ 2 Absatz 2 der Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse vom 4. Januar 2010 (BGBl. I S. 2) wird wie folgt geändert:

1.
In Satz 2 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 2" ersetzt.

2.
Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt:

„War eine Krankenkasse nach Absatz 1 Satz 3 an weiteren zeitlich nachfolgenden Vereinigungen beteiligt, ist das Verhältnis nach Satz 2 für jede Vereinigung neu zu ermitteln, indem es auf die Mitgliederzahl dieser Krankenkasse angewendet und das Ergebnis ins Verhältnis zur Mitgliederzahl aller an der jeweiligen Vereinigung beteiligten Krankenkassen gesetzt wird. Für die Berechnungen nach den Sätzen 2 und 3 ist jeweils die Mitgliederzahl zu dem in Satz 2 genannten Zeitpunkt zugrunde zu legen."

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Zitierungen von Artikel 14 GKV-VStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 GKV-VStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GKV-VStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 57 SozERG Änderung weiterer Vorschriften
... Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse vom 4. Januar 2010 (BGBl. I S. 2), die durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2983 ) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Bundesversicherungsamt" durch die ...