Artikel 17 - Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (4. SGBIVuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670 (Nr. 71); zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Geltung ab 01.01.2012, abweichend siehe Artikel 23
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Artikel 17 Weitere Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung


Artikel 17 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2016 DEÜV § 17

§ 17 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird aufgehoben.

2.
Der bisherige Absatz 1a wird Absatz 1.

3.
Der neue Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „können im eXTraStandard übertragen werden" durch die Wörter „sind im eXTra-Standard zu übertragen" ersetzt.

b)
Satz 3 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 17 Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 17 4. SGBIVuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. SGBIVuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 23 4. SGBIVuaÄndG Inkrafttreten (vom 19.04.2012)
... 19 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2 und 4 treten am 1. Januar 2013 in Kraft. (7) Artikel 17 tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. --- *) Anm. d. Red.: Artikel 6 Buchstabe a ist ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2474
Artikel 10 SGBIVuaÄndG Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), die zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3057) geändert worden ist, wird folgender ...


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