Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Kostenverordnung (4. ElektroGKostVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.12.2011 BGBl. I S. 3110 (Nr. 72); Geltung ab 31.12.2011
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Eingangsformel



Auf Grund des § 22 Absatz 2 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vom 16. März 2005 (BGBl. I S. 762) in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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