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Zitierungen von § 4 VUDat-DV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VUDat-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VUDat-DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4a VUDat-DV Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren und Datenabruf (vom 12.03.2026)
... zum Zwecke der Führung der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren gilt § 4 Absatz 1 entsprechend. (2) Die Erteilungsbehörden dürfen im Rahmen ihrer ...
§ 4b VUDat-DV Verfahren der Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der allgemeinen Risikoeinstufung (vom 12.03.2026)
... die Erteilungsbehörden an das Bundesamt zum Zwecke der allgemeinen Risikoeinstufung gilt § 4 Absatz 1 entsprechend. (2) Die nach Bundes- oder Landesrecht für Kontrollen ... bestehenden Datensatz des betroffenen Unternehmens zuzuordnen sind. § 4 Absatz 2 gilt ...
§ 7 VUDat-DV Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen (vom 12.03.2026)
... zugänglicher Datennetze für die Datenübermittlung nach § 3 Absatz 2 und 2a, §§ 4 bis 4b und § 5 Absatz 2 sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende ...
§ 8 VUDat-DV Ordnungswidrigkeiten (vom 12.03.2026)
... b des Güterkraftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 ein Kennzeichen oder die dort genannte Anzahl der Personen nicht, nicht richtig, nicht ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
V. v. 05.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 63
Artikel 1 VUDat-DVuaÄndV Änderung der Verkehrsunternehmensdatei-Durchführungsverordnung
... wird die Angabe „nach § 9 des Bundesdatenschutzgesetzes" gestrichen. 3. § 4 wird durch die folgenden §§ 4, 4a und 4b ersetzt: „§ 4 ... 9 des Bundesdatenschutzgesetzes" gestrichen. 3. § 4 wird durch die folgenden §§ 4 , 4a und 4b ersetzt: „§ 4 Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke ... 3. § 4 wird durch die folgenden §§ 4, 4a und 4b ersetzt: „ § 4 Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Verkehrsunternehmensdatei, ... zum Zwecke der Führung der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren gilt § 4 Absatz 1 entsprechend. (2) Die Erteilungsbehörden dürfen im Rahmen ihrer ... die Erteilungsbehörden an das Bundesamt zum Zwecke der allgemeinen Risikoeinstufung gilt § 4 Absatz 1 entsprechend. (2) Die nach Bundes- oder Landesrecht für Kontrollen ... in dem Risikoeinstufungssystem bestehenden Datensatz des betroffenen Unternehmens zuzuordnen sind. § 4 Absatz 2 gilt entsprechend." 4. In § 5 Absatz 1 wird nach der Angabe „einem ... zugänglicher Datennetze für die Datenübermittlung nach § 3 Absatz 2 und 2a, §§ 4 bis 4b und § 5 Absatz 2 sind dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende ... b des Güterkraftverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 ein Kennzeichen oder die dort genannte Anzahl der Personen nicht, nicht richtig, nicht ...
Gesetz zur Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes, des Fahrpersonalgesetzes, des Gesetzes zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern, des Straßenverkehrsgesetzes und des Gesetzes über die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1214
Artikel 1 GüKGuaÄndG Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes
... des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten dem Bundesamt die Daten nach Absatz 1 Satz 1 mit. Die §§ 4 und 6 der Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem ...
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