Änderung Anlage BinSchStrEV vom 18.01.2022

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Anlage BinSchStrEV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 18.01.2022 geltenden Fassung
Anlage BinSchStrEV n.F. (neue Fassung)
in der am 18.01.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 5 V. v. 05.01.2022 BGBl. I S. 2
(Textabschnitt unverändert)

Anlage Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


(siehe Anlageband zu BGBl. I 2012 Nr. 1 vom 02.01.2012)






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