Zitierungen von § 4 Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ÜNetzSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÜNetzSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ÜNetzSchV Sicherheitsbeauftragte
... und soll über den Bericht nach § 1 und die Sicherheitspläne nach § 4 Auskunft geben ...
§ 5 ÜNetzSchV Bestätigung des Sicherheitsplans und Beanstandungen
... Der Sicherheitsplan wird innerhalb von vier Wochen nach seiner Vorlage gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 von der Bundesnetzagentur überprüft. Entspricht der Sicherheitsplan den ... Bundesnetzagentur überprüft. Entspricht der Sicherheitsplan den Anforderungen des § 4 , stellt die Bundesnetzagentur dem Betreiber der Anlage eine entsprechende Bestätigung aus. ...


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