Zitierungen von § 39 ErdölBevG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 ErdölBevG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ErdölBevG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2101
Artikel 1 ErdölBevGÄndG Änderung des Erdölbevorratungsgesetzes
... zum Zwecke der Beitragserstattung von seinen Nichtmitgliedern" eingefügt. 10. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung  ... eingefügt. 10. § 39 wird wie folgt gefasst: „ § 39 Mitwirkung der Finanzverwaltung Die Bundesfinanzbehörden sind berechtigt, die ...


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