Die Anlage der
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom
25. Januar 2011 (BGBl. I S. 98) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Gebührennummer 125 werden die Wörter „sowie die Bearbeitung einer Meldung der Haftpflichtversicherer über die Zuteilung eines Versicherungskennzeichens" gestrichen.
- 2.
- Nach der Gebührennummer 126.2 wird folgende Gebührennummer 127 eingefügt:
„127 | Registrierung einer elektronischen Mitteilung über die Zuteilung eines Versicherungskennzeichens im ZFZR | 0,20”. |