„175 | Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebe- nen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ab- laufdatum oder Fahrzeug mit Wechselkenn- zeichen ohne oder mit einem unvollständigen Wechselkennzeichen auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt | § 3 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 16 Abs. 2 Satz 7 § 19 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 § 48 Nr. 1 | 50 Euro”. |
„177 | Fahrzeug außerhalb des auf dem Saisonkenn- zeichen angegebenen Betriebszeitraums oder mit Wechselkennzeichen ohne oder mit un- vollständigem Kennzeichen auf einer öffent- lichen Straße abgestellt | § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 48 Nr. 9 | 40 Euro". |