Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung (1. WpAIVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 25.01.2012 BGBl. I S. 121 (Nr. 5); Geltung ab 01.02.2012
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Eingangsformel



Auf Grund des § 25a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Wertpapierhandelsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 5. April 2011 (BGBl. I S. 538) eingefügt worden ist, unter Berücksichtigung des Artikels 21 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2481) verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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